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Achtung, Verbraucher: Das alles ändert sich ab 1. Februar

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© dpa (Symbolbild)

Landkreis/München - Zum 1. Februar treten wieder zahlreiche Veränderungen und teilweise auch neue Gesetze in Kraft. Das sind die wichtigsten Änderungen für Verbraucher:

WhatsApp künftig nicht mehr werbefrei 

Ab 1. Februar geht die Zeit der werbefreien Nutzung des beliebten Messenger-Dienstes WhatsApp zu Ende. Eine Vereinbarung zwischen den Gründern der App, Brian Acton und Jan Koum, und dem aktuellen Mutterkonzern Facebook, laut der die App kostenlos und werbefrei bleiben soll, war lediglich bis Ende Januar gültig. Facebook kündigte bereits an, nach Ablaufen dieser Vereinbarung Werbung bei WhatsApp ausspielen zu wollen.

Gesundheit 

Eine Änderungen der EU-Kosmetikverordnung schreibt vor, dass Sprays und andere Kosmetika kein Zinkoxid mehr enthalten dürfen, das versehentlich eingeatmet werden kann. Das Inhalieren von Zinkoxid-Partikeln kann nämlich eine Lungenentzündung auslösen. Ab dem 24. Februar dürfen solche Artikel nicht mehr in den Handel kommen.

Bereits ausgelieferte Kosmetika können aber noch bis zum 24. Mai verkauft werden. Schon seit dem 27. Januar gilt ein ähnliches Verbot für Kosmetika mit dem Konservierungsstoff Methylisothiazolinon - aber auch hier gibt es eine dreimonatige Übergangsfrist bis 27. April.

Weltfrauentag wird Feiertag - aber nur in Berlin

Der Weltfrauentag am 8. März wurde in Berlin zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Damit ist das Land Berlin das erste Bundesland in Deutschland, in dem der internationale Frauentag als offizieller Feiertag gilt. Diese gesetzliche Änderung tritt bereits zum 1. Februar in Kraft. Das bedeutet, dass schon in diesem Jahr der 8. März ein Feiertag in der Bundeshauptstadt sein wird. Allerdings hatte Berlin bislang "nur" zehn Feiertage, Bayern liegt beispielsweise bei 13.

Diesel-Fahrverbote auf Eis gelegt

Eigentlich war geplant, ab dem 1. Februar in Frankfurt ein Diesel-Fahrverbot einzuführen. Doch daraus wird erstmal nichts. Denn der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte am Dienstag einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgelehnt, laut dem das Diesel-Fahrverbot trotz laufenden Rechtsstreits mit dem Land Hessen ab Freitag hätte gelten sollen.

In immer mehr deutschen Städten werden Fahrverbote für ältere Diesel-Modelle durchgesetzt. Erst zum Jahreswechsel wurde eine Verbotszone in Stuttgart eingeführt. Weitere Städte sollen in 2019 folgen.

mw/dpa

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