Strangulierte Polizistin: Erneuter Freispruch

Mannheim - Im dritten Indizienprozess um eine fast zu Tode strangulierte Polizistin hat das Landgericht Mannheim den früheren Ehemann vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen.
Dem angeklagten Bauzeichner Harry Wörz aus Birkenfeld bei Pforzheim wurde vorgeworfen, am 29. April 1997 versucht zu haben, seine von ihm getrennt lebende 26-jährige Frau mit einem Schal zu erdrosseln. Das Motiv soll im Streit um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn gelegen haben. Die Staatsanwaltschaft forderte, dass der 43-Jährige wegen versuchten Totschlags zu neuneinhalb Jahre Haft verurteilt wird. Die Verteidigung beantragte erneut Freispruch. Wörz beteuerte erneut seine Unschuld. Er sieht sich als Opfer eines Justizirrtums.
Im ersten Prozess wurde Wörz 1998 zu elf Jahren Haft wegen versuchten Totschlags verurteilt. Er saß vier Jahre und sieben Monate im Gefängnis. Dann wies eine Zivilkammer in Karlsruhe die Klage seines Schwiegervaters auf Schmerzensgeld mit der Begründung ab, dass die Täterschaft von Wörz wegen fragwürdiger Ermittlungen nicht erwiesen sei. Das Oberlandesgericht Karlsruhe ordnete ein Wiederaufnahmeverfahren an, weil ein neuer Zeuge aufgetaucht war. 2005 sprach das Landgericht Mannheim Wörz aus Mangel an Beweisen frei. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. ap