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Nach Revision: Fortsetzung im Harry-Wörz-Prozess

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Der Prozess um Harry Wörz wegen versuchten Totschlags geht weiter. © dpa

Mannheim - Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt gegen den Freispruch für den 43-Jährigen.

Im beispiellosen Marathon-Prozess gegen Harry Wörz droht dem kürzlich freigesprochenen Mann aus Birkenfeld (Enzkreis) jetzt also eine Fortsetzung des Verfahrens. Das berichtet der Mannheimer Morgen.

Wörz muss sich seit mehreren Jahren wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags an seiner Ex-Frau vor verschiedenen Gerichten verantworten. Er war zunächst verurteilt und nach einer Wiederaufnahme des Verfahrens freigesprochen worden. Für die Angehörigen des Opfers hatte der Nebenkläger bereits am Tag des Freispruchs Revision angekündigt.

Das Landgericht Mannheim hatte Wörz am 22. Oktober freigesprochen und den Verdacht mit beispielloser Deutlichkeit auf einen Pforzheimer Polizeibeamten gelenkt - den Geliebten der Polizistin, die im April 1997 mit einem Wollschal beinahe erdrosselt worden war. Die Frau ist seitdem schwerbehindert und kann sich nicht mehr zur Tat äußern.

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Wörz war 1998 zunächst zu elf Jahren Haft verurteilt und wegen eines Wiederaufnahmeverfahrens vorzeitig entlassen worden. Vor vier Jahren war er bereits ein erstes Mal freigesprochen worden, doch hatte der Bundesgerichtshof das Urteil wegen rechtlicher Fehler aufgehoben. Der neuerliche Freispruch muss nach der Revision voraussichtlich wieder vom BGH geprüft werden.

dpa

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