1. chiemgau24-de
  2. Deutschland

Frau fast zu Tode gewürgt - Verteidigung fordert Freispruch

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

null
Die Verteidiger fordern Freispruch für Harry W. © dpa

Mannheim - Im dritten Indizienprozess um eine fast zu Tode strangulierte Polizistin hat die Verteidigung für den Ex-Ehemann Harry Wörtz. erneut Freispruch beantragt.

Anwalt Hubert Gorka sagte am Dienstag vor dem Landgericht Mannheim, der 43-jährige Angeklagte sei nicht der Täter. “Ich habe noch nie erlebt, dass die Arbeit der Polizei so grottenfehlerhaft war“, sagte er. Wörz sieht sich als Opfer eines Justizirrtums, doch die Staatsanwaltschaft fordert, dass er wegen versuchten Totschlags zu neuneinhalb Jahre Haft verurteilt wird.

Opfer kann nicht mehr aussagen

Der Bauzeichner aus Birkenfeld bei Pforzheim soll am 29. April 1997 versucht haben, seine getrennt von ihm lebende 26-jährige Ehefrau mit einem Schal zu erdrosseln. Das Motiv soll im Sorgerechtsstreit um den gemeinsamen Sohn liegen. Doch der Verteidiger sagte, es habe keinen solchen Streit gegeben. Die Frau erlitt einen schweren Gehirnschaden und kann nicht mehr aussagen.

Im ersten Prozess war Wörz 1998 zu elf Jahren Haft wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Er saß vier Jahre und sieben Monate im Gefängnis. Dann wies eine Zivilkammer in Karlsruhe die Klage seines Schwiegervaters auf Schmerzensgeld mit der Begründung ab, dass die Täterschaft von Wörz wegen fragwürdiger Ermittlungen nicht erwiesen sei. Das Oberlandesgericht Karlsruhe ordnete ein Wiederaufnahmeverfahren an, weil ein neuer Zeuge aufgetaucht war.

2005 sprach das Landgericht Mannheim Wörz aus Mangel an Beweisen frei. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf. Am 22. Oktober wird das dritte Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft stützte die Anklage vor allem auf DNA-Spuren, die an zwei am Tatort gefundenen Fingerlingen von Plastikhandschuhen gefunden wurden. Der Verteidiger sagte: “Es kann 1.000 Möglichkeiten geben, wie die DNA-Spuren dort hinkommen.“ Sie könnten schon mehrere Jahre alt sein oder auch von der Schmusedecke des Kindes stammen. Die Fingerlinge seien von mehreren Personen berührt worden. “Es gibt keinen Hinweis, dass Harry Wörz am Tatort war.“

Anwalt bringt Geliebten als Täter ins Spiel

Der Verteidiger brachte als möglichen Täter den Geliebten der Frau ins Spiel. Die Polizistin war seine Kollegin; sie hatte ihn ebenso wie seine Ehefrau aufgefordert, sich für eine von ihnen zu entscheiden. Der Anwalt zitierte ein Tagebucheintrag der Polizistin, in dem es hieß: “Entweder ganz oder gar nicht.“ Der Anwalt sagte, Wörz habe keinen Grund gehabt in jener Nacht zu seiner Ex-Frau zu fahren, aber der Geliebte. Der Polizist scheidet nach Auffassung der Staatsanwaltschaft aber als Täter aus, weil er von seiner Ehefrau ein Alibi bekommen hatte. Der Verteidiger erklärte, der Geliebte sei auch später als Polizist am Tatort gewesen. Er kritisierte erneut die Ermittlungen. Die Polizeiarbeit sei ungenügend gewesen, der Tatort verändert worden.

ap

Auch interessant

Kommentare