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Rauchverbote in Deutschland und der Welt
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München - Ein Überblick über die unterschiedlichen Regelungen.
1 / 23USA :Es gibt kein einheitliches Rauchverbot. "No smoking" heißt es in allen öffentlichen Einrichtungen und auf Flügen. Besonders strenge Rauchverbote in und zum Teil auch vor geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen gelten in den Bundesstaaten New York , Kalifornien, Massachusetts, Ohio, New Jersey und Florida. Seit 2006 gibt es auch in Nevada ein Rauchverbot am Arbeitsplatz. Gequalmt werden darf nur in reinen Schankwirtschaften, Bordellen und Raucher-Räumen in Casinos. In Iowa, South Carolina, Wisconsin, Indiana und Virginia scheiterte ein generelles Rauchverbot in Gaststätten . © dpa2 / 23Spanien: Seit Januar 2006 gilt ein landesweites Rauchverbot in kulturellen Einrichtungen, Einkaufszentren, öffentlichen Verkehrsmitteln und Bürogebäuden. Für kleinere Wirtshäuser gibt es Ausnahmen: In Lokalen mit einer Fläche unter 100 Quadratmetern entscheidet der Wirt, ob gequalmt wird oder nicht. Ab 100 Quadratmetern muss der Kneipier eine spezielle Fläche (höchstens ein Drittel der Gesamtfläche!) abtrennen, wenn er das Rauchen in seienm Lokal erlauben möchte. © dpa3 / 23Großbritannien: Sowohl in Pubs als auch in Restaurants , gilt ein generelles Rauchverbot. Dieses betrifft sogar Privatclubs, die nur Mitgliedern zugänglich sind. Auch in öffentlichen Gebäuden und am Arbeitsplatz ist das Rauchen untersagt. Außerdem müssen alle Fußballstadien rauchfrei bleiben. Wer dort qualmt, muss eine Strafe von 50 Pfund bezahlen und wird im Wiederholungsfall des Stadions verwiesen. © dpa4 / 23Italien: Seit 2005 gilt ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und in allen Gaststätten, Bars, Cafes und Kneipen. Erlaubt ist das Qualmen aber in geschlossenen, hermetisch abgedichteten Räumen mit separatem Lüftungssystem. Diese dürfen maximal die Hälfte der gesamten Fläche umfassen. Problem: Die Auflagen für diese Raucherräume sind derart umfangreich, dass sich die Einrichtung für viele Kneipiers wirtschaftlich nicht mehr rechnet. © dpa5 / 23Frankreich: Seit 2007 gilt ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Räumen wie Behörden, Schulen, Museen, Flughäfen. Zum 1. Januar 2008 müssen Zigartten auch in Restaurants , Bars, Nachtclubs, Discos und Casinos aus bleiben. Allerdings dürfen Wirte hermetisch schließende und mit Ventilatoren ausgestattete Raucherräume einrichten. Im Hotelzimmer dürfen Gäste weiterhin qualmen. © dpa6 / 23Türkei: Im Januar hat das Parlament ein strenges Rauchverbot eingeführt. Dieses gilt an öffentlich zugänglichen Orten, also in Restaurants , Bars oder Discos. Raucherräume oder andere Ausnahmen sind in der Gastronomie nicht erlaubt. Lediglich in Hotels dürfen solche Räume eingerichtet werden. Mitte 2009 soll das Gesetz vollständig in Kraft treten. © dpa7 / 23Griechenland: Ein generelles Rauchverbot herrscht in der Gastronomie in öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln sowie am Arbeitsplatz. In Restaurants und Lokalen gilt ein beschränktes Rauchverbot. Zumindest theoretisch. Denn in der Praxis ignorieren die Griechen größtenteils das Verbot (außer in Krankenhäusern) - und das, obwohl Verstöße sogar mit Gefängnisstrafen bis zu drei Monaten bestraft werden können. © dpa8 / 23Baden-Württemberg: Seit August 2007 gilt ein Rauchverbot in der Gastronomie. Ausgenommen sind Lokale mit separaten Raucherraum und Festzelte mit zeitlich befristeten Veranstaltungen. Nur für Discos gilt die Ausnahmeregelung nicht. Schüler ab der 11. Klasse und Lehrer dürfen in Gymnasien und Berufsschulen in speziell eingerichteten Zonen rauchen. © dpa9 / 23Bayern: Das bundesweit strengste Rauchverbot hat im Freistaat für mächtigen Wirbel gesorgt - und die CSU bei der Landtagswahl einige Stimmen gekostet. Deswegen will die CSU das Verbot wieder lockern. Momentan sieht es noch folgendermaßen aus: In öffentlichen Gebäuden und in der gesamten Gastronomie ist das Rauchen verboten. Einzige Ausnahme: In geschlossenen Gesellschaften, den so genannten (und von vielen Wirten kurzerhand eröffneten) „Raucher-Clubs“, darf weiter gequalmt werden. Bier- und Festzelte waren noch bis zum 1. Januar 2009 vom Rauchverbot ausgenommen. Der Grund laut Regierung: Sicherheitsbedenken. © dpa10 / 23Berlin: Seit 1. Januar ist das Qualmen in öffentlichen Verwaltungsgebäuden tabu! Das Rauchverbot betrifft auch Bars, Kneipen und Restaurants sowie ausnahmslos Discos. Allerdings dürfen die Berliner in Gaststätten mit abgeschlossenen Nebenräume weiterhin rauchen. © dpa11 / 23Brandenburg: Seit 1. Januar ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen verboten. In Gaststätten , Hotels und Kultureinrichtungen darf in abgetrennten Nebenräumen weiterhin geraucht werden. © dpa12 / 23Bremen: Ein Rauchverbot gilt an Schulen und Krankenhäusern, in Gaststätten , Discos, Festzelten und Hotels sowie auf dem Flughafen und im Hafen. In kleinen Kneipen mit nur einem Raum darf aber weiter gequalmt werden. Die Ausnahme von der Regel gilt ebenfalls für traditionelle, zeitlich befristete Veranstaltungen. © dpa13 / 23Hamburg: In der Hansestadt ist das Rauchen seit 1. Januar in allen öffentlichen Gebäuden untersagt. Für Gaststätten gilt eine Separée-Regelung: In abgetrennten Raucherräume muss es aber eine Entlüftung geben. Auch in Festzelten für zeitlich befristete Veranstaltungen darf weiter gequalmt werden. © dpa14 / 23Hessen: Seit Oktober 2007 gilt ein Rauchverbot in der Gastronomie und in allen öffentlichen Gebäuden (Foto: Verbotsschild in der Uni Kassel). Die Zigarette in Gaststätten und Diskotheken ist nur in abgetrennten und speziell dafür ausgewiesenen Nebenräumen erlaubt. Dasselbe gilt für Festzelte, die zeitlich befristet betrieben werden. © dpa15 / 23Mecklenburg-Vorpommern: In öffentlichen Gebäuden gilt ein Rauchverbot seit August 2007. Seit 1. Januar ist das Rauchen auch in den Gaststätten untersagt. Allerdings dürfen Wirte separate Nebenräume für Raucher einrichten. Dasselbe gilt für Behörden, Krankenhäuser, Hochschulen, Heime, Flughäfen und Sportstätten. © dpa16 / 23Niedersachsen: Ein Rauchverbot galt zunächst seit August 2007 - außer in abgetrennten Nebenräumen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung aber bereits gekippt. Jetzt darf auch in der Eckkneipe wieder gequalmt werden. Weiterhin bleibt das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäusern oder Behörden verboten. Eine Neuauflage des Gesetzes ist bereits in Arbeit . © dpa17 / 23Nordrhein-Westfalen: Beim Karneval dürfen die Jecken weiterhin qualmen. Ansonsten gilt seit 1. Januar ein Rauchverbot in allen Gaststätten ohne abgetrennten Nebenraum. Weiters sind Ausnahmen vorgesehen für Festzelte, Brauchtumsfeiern - etwa Karneval und Schützenfeste - und für geschlossene Gesellschaften in Wirtshäusern. © dpa18 / 23Rheinland-Pfalz: Seit 1. Februar gilt ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Wirte können in ihren Kneipen Separées als Raucherräume deklarieren. Volljährige Schüler dürfen in abgetrennten Räumen oder Bereichen rauchen. © dpa19 / 23Saarland: Im kleinsten Bundesland gelten die größten Ausnahmen vom generellen Rauchverbot (seit 15. Februar). In kleinen Eckkneipen, wo der Wirt selbst am Tresen steht, darf weiter gequalmt werden. In größeren Gaststätten müssen für Raucher abgetrennte Nebenräume eingerichtet werden. Auch in Bier- und Festzelten darf weiter gequalmt werden. Ansonsten gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden. © dpa20 / 23Sachsen-Anhalt. Auch im ostdeutschen Bundesland ist das Rauchverbot relativ löchrig. Zum Beispiel dürfen Wirte von Kneipen mit mehreren Räumen ihren Hauptschankraum für Raucher freigeben und die Nichtraucher ins abgetrennte Kabuff schicken. © dpa21 / 23Sachsen: Seit 1. Februar ist das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden verboten. In Wirtshäusern ist das Qualmen weiterhin erlaubt, wenn besonders gekennzeichnete, abgetrennte Räume existieren. Auch in Einraum-Kneipen darf nach einer Anordnung des Landesverfassungsgerichts weiter geraucht werden. Diskotheken müssen aber komplett rauchfrei sein. © dpa22 / 23Schleswig-Holstein: Seit 1. Januar muss der Glimmstengel in Wirtshäusern ohne separaten Nebenraum aus bleiben. Doch der Nichtraucher-Schutz wurde in Schleswig-Holstein bereits wieder aufgeweicht: In Lokalen , die der Inhaber selbst führt, wird das Verbot nicht mehr durchgesetzt. Vorübergehend aufgestellte Festzelte sind ebenfalls vom Rauchverbot ausgeschlossen. © dpa23 / 23Thüringen: Ein Rauchverbot gilt erst seit 1. Juli - und zwar in Kneipen, Discos, Behörden, Vereinshäusern und Kultureinrichtungen. Allerdings dürfen die Gäste in Lokalen und Discos mit einem abgetrennten weiterhin qualmen. Auch in Behörden darf ein Raucherraum eingerichtet werden. © dpa