1. chiemgau24-de
  2. Deutschland

Handy, Internet, Bahn und Medikamente: Das ändert sich zum 1. Dezember

Erstellt:

Von: Martin Weidner, Martina Hunger

Kommentare

Im Dezember gibt es eine Reihe neuer Verordnungen und Gesetze.
Im Dezember gibt es eine Reihe neuer Verordnungen und Gesetze. © dpa/Montage

Berlin/München - Verbesserte Kündigungsfristen, Entschädigung bei Störungen, kostenlose Rufnummernmitnahme - auch im Dezember gibt es wieder zahlreiche Änderungen bei Gesetzen und Verordnungen. rosenheim24.de liefert Euch den Überblick über die wichtigsten Regeln:

Neuer Monat, neue Regelungen – auch im Dezember ändert sich wieder einiges für Verbraucher. So gibt es unter anderem Änderungen bei Handyverträgen, beim Internetzugang und dem Bahn-Fahrplan Änderungen.

Der Dezember bringt einige Neuerungen mit sich - ein Überblick:

Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung

Telefon- und Internetverträge dürfen auch weiterhin eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten nicht überschreiten. Bevor sich ein Vertrag im Anschluss stillschweigend verlängert, muss der Anbieter rechtzeitig darauf hinweisen, teilt die Bundesnetzagentur mit. Verpasst man die Kündigungsfrist und verlängert sich dadurch der Vertrag, kann er jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Rechte bei Störungen

Ist der Telefon-, Internetanschluss oder Mobilfunkempfang gestört, müssen Anbieter die Störung kostenfrei und schnellstmöglich beheben. Klappt das nicht innerhalb eines Tages, muss das Unternehmen Betroffene spätestens am Folgetag darüber informieren, welche Maßnahmen eingeleitet wurden und wann die Störung voraussichtlich beseitigt sein wird.

Ab dem dritten Ausfalltag können Kunden eine Entschädigung verlangen. Allerdings nur dann, wenn nicht höhere Gewalt Grund für die Störung ist. Diese Entschädigung erfolgt nicht automatisch, sondern muss schriftlich beim Anbieter eingefordert werden, teilt die Verbraucherzentrale Berlin mit.

Ab dem dritten Ausfalltag gibt es für jeden weiteren Tag fünf Euro oder zehn Prozent der monatlichen Gebühren zurück. Ab dem fünften Ausfalltag erhöht sich der Satz auf zehn Euro oder 20 Prozent. Maßgeblich ist der höhere der beiden Beträge.

Minderungsrecht bei zu langsamem Internetzugang

Liefert ein Anbieter nicht die vertraglich vereinbarte Anschlussgeschwindigkeit, können Kunden künftig die Zahlung mindern. Wer zum Beispiel 20 Prozent weniger Leistung erhält, kann die Zahlung um denselben Prozentsatz kürzen. Voraussetzung ist ein entsprechender Nachweis über den Mangel. Ab Mitte Dezember geht das zum Beispiel über eine App der Bundesnetzagentur.

Anbieterwechsel, Rufnummernmitnahme, Umzug

Fällt bei einem Anbieterwechsel, Umzug oder bei der Mitnahme einer Telefonnummer die Internet- oder Telefonversorgung für mehr als einen Tag aus, steht Kundinnen und Kunden eine Ausfallentschädigung zu. Einzige Ausnahme: Die Verzögerung ist durch den Kunden bedingt. Wer seinen Anbieter wechselt, kann die Rufnummer ab dem 1. Dezember kostenfrei zum neuen Vertragspartner mitnehmen.

Vertragszusammenfassung

Bevor ein Telefon- oder Internetvertrag geschlossen wird, muss der Anbieter den Kunden laut Bundesnetzagentur eine leicht verständliche Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen zukommen lassen. Sie muss unter anderem Leistungen, Preis, die Laufzeit und die Kündigungsfrist enthalten.

Vertragsabschlüsse am Telefon sind nicht mehr möglich. Nach einem telefonischen Beratungsgespräch wird ein Vertrag erst wirksam, wenn eine schriftliche Vertragszusammenfassung durch Kundin oder Kunde in Textform genehmigt wurde.

Bahn-Fahrplan

Kürzere Fahrzeiten durch mehr ICE-Sprinter-Verbindungen, deutlich mehr Direktverbindungen und etwas mehr Geld für die Fahrkarten – das bringt der Winterfahrplan der Bahn. Auch bei der Deutschen Bahn wird es im Dezember einige Neuerungen geben. Der Fahrplan ändert sich ab dem 12. Dezember. Es soll neue Zug-Verbindungen geben, unter anderem ins Ausland. Aber auch im inländischen Fernverkehr werden die Verbindungen vor allem zwischen Großstädten ausgebaut. So soll etwa dreimal am Tag ein ICE zwischen Köln und Berlin ohne Zwischenhalt pendeln.

Weniger erfreulich sind allerdings die steigenden Ticketpreise bei der Deutschen Bahn. Dem Unternehmen zufolge steigen aufgrund der Corona-Pandemie und höheren Betriebskosten die Preise im Fernverkehr im Durchschnitt um 2,9 Prozent. Auch Bahncards sollen künftig teurer werden. Im Nahverkehr werden die Kosten um 1,7 Prozent angehoben.

Rezeptpflichtige Arzneimittel

Für rezeptpflichtige Arzneimittel müssen Kunden ab dem 5. Dezember 20 Cent mehr zahlen. In einigen Fällen steigt dadurch auch die Zuzahlung für Kunden in den Apotheken, wenn auch nur leicht. Dieser Betrag soll dem Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes zugute kommen, berichtet die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).

Pfändungsschutz

Verschuldete Verbraucher bekommen ab dem 1. Dezember mehr Möglichkeiten, Geld auf einem Pfändungsschutzkonto anzusparen. So wird die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchten, pfändungsfreien Guthaben von einem Monat auf drei Monate verlängert. Dadurch sollen die Betroffenen höhere Summen ansparen können.

Mehr Schutz im Netz

Am 1. Dezember tritt das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft. Mit dem TTDSG soll, wie es der Name schon sagt, die Privatsphäre in der digitalen Welt besser geschützt werden. Dafür enthält es neue Bestimmungen zum digitalen Nachlass oder zum Einwilligungsmanagement.

Mit der Änderung sollen künftig etwa sämtliche Cookie-Banner entfallen können. In dem Gesetz ist festgelegt, dass das Speichern und Auslesen personenbezogener Informationen über die Browserdateien auf den Endgeräten der Nutzer nur noch dann zulässig ist, wenn die Betroffenen klar und umfassend informiert wurden und dann der Anfrage eindeutig zugestimmt haben.

mh/mw (mit Material der dpa)

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion