Kneipp Naturheilverfahren bald Kulturerbe?

Bad Wörishofen - Das Naturheilverfahren des Pfarrers Sebastian Kneipp soll nach dem Willen der Stadt Bad Wörishofen und des Kneipp-Bundes als Kulturerbe anerkannt werden.
Der Unterallgäuer Kurort und der Bundesverband wollen einen Antrag zur Aufnahme in die deutsche Vorschlagsliste für die Unesco-Organisation stellen. „Wir erhoffen uns dadurch, dass unsere Lehre einen noch größeren Stellenwert bekommt und sich noch mehr Menschen dazu entschließen, mit diesem traditionellen Naturheilverfahren ihre Lebensqualität zu steigern“, sagte Annette Kersting, Geschäftsführerin des Kneipp-Bundes.
Viele Menschen würden mit Kneipp nur Wasseranwendungen verbinden. „Sein Gesundheitskonzept beinhaltet aber weitaus mehr, als mit den Beinen im kalten Wasser zu stehen“, sagte Kersting. Der Kneipp-Bund mit Sitz in Bad Wörishofen ist der Dachverband für rund 600 Vereine in Deutschland, die insgesamt 160.000 Mitglieder zählen.
Sein weltweit bekanntes Naturheilverfahren hat Kneipp vor gut 150 Jahren in Bad Wörishofen entwickelt. „Wir sehen uns als die Wiege der Kneipp-Lehre und als die Bewahrer seines Wissens“, sagte Bürgermeister Klaus Holetschek (CSU). „Es ist uns aber wichtig, dieses Wissen nicht nur zu halten, sondern es weiterzugeben.“ Gleichzeitig erhofft sich Holetschek vom Kulturerbe-Titel mehr Aufmerksamkeit für den Kurort. „Natürlich freuen wir uns auch, wenn dadurch noch mehr Gäste zu uns kommen.“
Bis Ende November können nach Angaben des bayerischen Kunstministeriums Bewerbungen für die Liste des immateriellen Kulturerbes eingereicht werden. Im Unterschied zum Weltkulturerbe geht es beim immateriellen Kulturerbe um gelebte Traditionen. Dazu zählen Bräuche, Lieder, Musiktraditionen, Tänze aber auch Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und traditionelle Handwerkstechniken. Jedes Bundesland kann zwei Vorschläge einreichen. Über ein mehrstufiges Verfahren werden aus allen Vorschlägen in Deutschland bis zu zwei bei der Unesco eingereicht. Sie entscheidet frühestens 2016 über eine Aufnahme in die Liste immaterieller Kulturgüter.
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dpa