Arbeitsschutzgesetz: An diese Regeln muss sich Ihr Chef halten

Das Arbeitsschutzgesetz soll Mitarbeiter vor Gesundheitsgefahren bewahren. Doch welche Regeln müssen Arbeitgeber hier einhalten?
Mitarbeiter sind das höchste Gut der Unternehmen, denn sie sorgen mit ihrem geballten Fachwissen bzw. ihrem oft schweren, körperlichen Einsatz dafür, dass ihr Unternehmen im Wettbewerb besteht. Damit ihre Gesundheit dabei nicht gefährdet wird, hat der Gesetzgeber im Jahr 1996 das Arbeitsschutzgesetz geschaffen.
Was ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)?
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten zu schützen. Sein offizieller Name lautet "Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit". Heißt im Klartext: Unfälle und Berufskrankheiten sollen dank dieses Gesetzes verhindert werden.
Doch was müssen Arbeitgeber unternehmen, um ihre Mitarbeiter vor Gefahren zu schützen?
Wer wird durch das Arbeitsschutzgesetz geschützt?
Nicht alle Mitarbeiter werden durch das Arbeitsschutzgesetz geschützt. Laut § 2 ArbSchG zählen folgende Personen als Beschäftigte im Sinne des Gesetzes, welche Arbeitgeber mit geeigneten Maßnahmen vor Unfällen und gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz bewahren müssen:
- Arbeitnehmer,
- Auszubildende,
- Beamte,
- Richter,
- Soldaten sowie
- Arbeiter in Behindertenwerkstätten.
Folgende Personengruppen werden jedoch vom Arbeitsschutzgesetz nicht geschützt (§ 1 ArbSchG):
- Personen, die in privaten Haushalten als Hausangestellte arbeiten,
- Beschäftigte auf Seeschiffen sowie
- Beschäftigte in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen.
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Pflichten des Arbeitgebers: Gefährdungsbeurteilung
Das Arbeitsschutzgesetz schafft die Grundlage dafür, wie Unternehmen die Arbeitsabläufe und Arbeitsplätze gestalten müssen, um die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen. Das gilt sowohl für die physische wie auch die psychische Gesundheit.
Arbeitgeber müssen daher eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, in der potentielle Gefahren erkannt und entsprechende Maßnahmen dagegen ergriffen werden. Das gehört zur Grundpflicht eines jeden Arbeitgebers.
Ihr Chef muss auch dafür sorgen, dass diese Maßnahmen tatsächlich auch eingehalten werden - etwa, dass die Mitarbeiter Schutzkleidung, wie zum Beispiel Helme oder Schutzbrillen, tragen. Kosten dafür muss der Arbeitgeber selbst übernehmen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Arbeits- und Gesundheitsschutz unterweisen.
Um zu überprüfen, ob die Arbeitsschutz-Maßnahmen erfolgreich sind, sollten Arbeitgeber außerdem einen Ist-/Soll-Abgleich durchführen.
Folgende Punkte müssen Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen:
- Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Betriebsstätte,
- biologische, chemische und physikalische Einwirkungen (etwa giftige Dämpfe, laute Arbeitsumgebung),
- Auswahl und Umgang mit Arbeitsmitteln (etwa Arbeitsstoffe, Maschinen und Anlagen),
- Umsetzung von Arbeitsverfahren und -abläufen,
- nicht vorhandene oder nur mangelhafte Kenntnisse im Umgang mit bestimmten Arbeitsmitteln (etwa durch fehlende Unterweisungen),
- psychische Belastungen, die bei der Arbeit entstehen (etwa Mobbing, hoher Leistungsdruck, ständiger Schichtwechsel)
Auch Erste Hilfe spielt beim Arbeitsschutz eine große Rolle. Dafür muss Ihr Chef etwa Ersthelfer bzw. Betriebssanitäter berufen. Außerdem müssen etwa Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte, Sanitätsräume oder Noteinrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
Pflichten der Mitarbeiter
Die Beschäftigten haben die Pflicht, sich an die Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu halten und Mängel zu melden, die sich negativ auf die Gesundheit der beschäftigten auswirken könnte. Mitarbeiter müssen außerdem stets so arbeiten, dass Sie sich selbst oder andere Kollegen nicht gefährden.
Jeder Mitarbeiter hat laut Arbeitsschutzgesetz auch das Recht, sich auf Wunsch arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, sofern er aufgrund der Arbeitsbedingungen mit Gesundheitsschäden rechnen muss. Auch Vorsorgeuntersuchungen sin dein wichtiger Teil der Prävention im Betrieb.
Was passiert, wenn das Arbeitsschutzgesetz nicht eingehalten wird?
Ob die Vorgaben für den Arbeitsschutz eingehalten werden, überwachen in der Regel das Bundesamt für Arbeitsschutz, das jeweilige Landesamt für Arbeitsschutz sowie die Gewerbeaufsichtsämter. Arbeitgeber, die sich nicht an das Arbeitsschutzgesetz halten, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr kann drohen.
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Von Andrea Stettner