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Aufhebungsvertrag: Was sind die Vor- und Nachteile?

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Von: Andrea Stettner

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In manchen Fällen ist ein Aufhebungsvertrag die beste Lösung.
In manchen Fällen ist ein Aufhebungsvertrag die beste Lösung. © Andrea Warnecke / dpa-tmn

Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht Chefs und Mitarbeitern getrennter Wege zu gehen. Doch wann setzt man ihn ein - und was sind die Risiken?

Viele haben schon davon gehört - doch die wenigsten haben ihn schon einmal unterzeichnet: einen Aufhebungsvertrag. Was das genau ist und wieso er oft statt einer Kündigung eingesetzt wird, haben wir für Sie zusammengefasst.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag, auch Auflösungsvertrag genannt, wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen, um das Vertragsverhältnis von beiden Seiten zu beenden und die Bedingungen hierfür vertraglich zu regeln. Der Aufhebungsvertrag kann nur im beiderseitigen Einverständnis erfolgen - und nie einseitig.

Was ist der Vorteil gegenüber einer Kündigung?

Der Vorteil gegenüber der Kündigung: Beim Aufhebungsvertrag muss keine Kündigungsfrist beachtet werden. Arbeitgeber können Mitarbeiter so - aus welchen Gründen auch immer - schneller "loswerden".

Arbeitnehmer haben den Vorteil, dass sie

Was sind die Nachteile eines Aufhebungsvertrags? 

Für Arbeitnehmer können sich jedoch durchaus auch Nachteile aus einem Aufhebungsvertrag ergeben:

Arbeitnehmer müssen Vor- und Nachteile genau abwägen

Arbeitnehmer, denen vonseiten ihres Arbeitgebers ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, müssen genau abwägen, ob sie die Nachteile wirklich in Kauf nehmen wollen. 

Wichtig ist, dass sich Arbeitnehmer nicht unter Druck setzen lassen - auch wenn ihnen der Chef andernfalls mit einer Kündigung droht. Dafür braucht er aber triftige Gründe. Finanztipp rät, in diesem Fall mit einem Rechtsexperten zu klären, ob eine Kündigung überhaupt Erfolg hätte.

Aufhebungsvertrag - das ist verboten

Ein Aufhebungsvertrag muss immer schriftlich erfolgen und muss von beiden Seiten unterschreiben werden (geht auch: Von der Personalabteilung oder vom Prokurist). Ein mündlicher Aufhebungsvertrag oder als E-Mail bzw. Fax ist jedoch ungültig. 

Außerdem darf der Arbeitnehmer nicht "überrumpelt" werden, also zur sofortigen Unterzeichnung gedrängt werden (BAG, Urteil vom 16. Januar 1992, Az. 2 AZR 412/91).

Auch ein Aufhebungsvertrag, der die unzulässige Kündigung wegen eines Betriebsübergangs umgehen soll, ist unwirksam.

Wie hoch sollte die Abfindung sein?

Eine Abfindung ist zwar kein Muss, wird von Arbeitgebern jedoch oft gezahlt, um Arbeitnehmer zur Unterschrift zu bewegen. Sie kann verhandelt werden, orientiert sich jedoch zumeist an der Abfindung zur betriebsbedingten Kündigung. Diese sieht ein halbes Bruttomonatsgehalt für jedes Jahr vor, dass Sie für das Unternehmen gearbeitet haben.

Zum Weiterlesen: Kündigung - Kennen Sie die wichtigsten Regeln und Fristen?

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Von Andrea Stettner

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