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Wenn die sommerliche Hitzewelle rollt, wird es in vielen Wohnungen unerträglich heiß. Bekommen Mitarbeiter im Homeoffice dann hitzefrei?
In Deutschland ist die sommerliche Hitzewelle bereits im Anmarsch. Und mit ihr steigen auch die Temperaturen in vielen Wohnungen. Gerade schlecht isolierte Dachgeschosswohnungen bringen die Bewohner ordentlich ins Schwitzen. Wer da im Homeoffice arbeitet*, kann kaum einen klaren Gedanken fassen. Müssen Mitarbeiter im Homeoffice bei außergewöhnlicher Hitze überhaupt arbeiten – oder gibt es für sie hitzefrei?
Im Büro ist die Sache relativ eindeutig: Laut den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ sollen Arbeitgeber handeln, sobald die Raumtemperaturen am Arbeitsplatz auf 26 Grad oder höher steigen. Das heißt, sie müssen mit entsprechenden Maßnahmen (Jalousinen, Markisen, Klimaanlagen, Schutzkleidung etc.) für Abkühlung bei den Beschäftigten sorgen. Steigen die Raumtemperaturen dennoch über 35 Grad, gilt dies als unzumutbar für Arbeitnehmer – der Chef muss seinen Mitarbeitern hitzefrei geben. In klimatisierten Büros ist dies jedoch kaum möglich. Mehr über Ihre Rechte bei Hitze im Büro erfahren Sie hier.
Hitze im Homeoffice – welche Rechte haben Arbeitnehmer?
Im Homeoffice stehen die Chancen auf hitzefrei denkbar schlecht. Der Arbeitgeber ist zwar verpflichtet dafür zu sorgen, dass Heimarbeitsplätze den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben genügen. „Da der Arbeitgeber jedoch im Falle hoher Temperaturen keine akute Zugriffsmöglichkeit auf das Homeoffice oder den Telearbeitsplatz hat, gelten diese Verpflichtungen, ab einer bestimmten Raumtemperatur Maßnahmen zu ergreifen, nicht für diese Arbeitsplätze“, erklärt Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsexperte Patrick Klinkhammer dem Online-Magazin Businessinsider. Tatsächlich muss der Mitarbeiter im Homeoffice selbst dafür sorgen, dass er auch bei sommerlicher Hitze seine Arbeitsleistung am heimischen Schreibtisch erbringen kann.
Wer die Hitze am Remote-Arbeitsplatz dennoch nicht in den Griff bekommt und hitzebedingt arbeitsunfähig ist, muss dies laut Klinkhammer „unverzüglich“ dem Arbeitgeber melden.