Kündigung: Das sind die Fragen, die am häufigsten gestellt werden

Die Deutschen googeln viel und gern, gerade wenn es um Rechtsfragen im Job geht. Die meist gestellten Fragen zum Thema Kündigung - und die passenden Antworten.
Wäre Google ein Karriere-Coach - er könnte viel Geld verlangen. Schließlich googeln die Deutschen wie die Weltmeister, wenn es um ihre eigene Karriere geht. Viele dieser Fragen drehen sich dabei um die Kündigung - sei es, weil sie von Ihrem Arbeitgeber gekündigt wurden, oder weil sie selbst kündigen wollen. Die Frankfurter Allgemeine hat die meistgestellten Fragen zum Thema Kündigung veröffentlicht. Das ist das Ergebnis:
Wie schreibt man eine Kündigung? 45,9 Prozent
Wer schon längere Zeit im Job unglücklich ist, sucht sich früher oder später einen neuen Job. Gründe gibt es viele: Der Chef nörgelt ständig, obwohl Sie sich von früh bis spät abrackern, der Job ist eintönig oder die Firmenkultur von vorgestern. Um aus dem alten Arbeitsvertrag rechtssicher heraus zu kommen, müssen Sie einige Punkte beachten:
- Seit dem Jahr 2000 ist eine schriftliche Kündigung für Arbeitsverträge Pflicht. Eine E-Mail, Fax oder gar eine Whats-App-Nachricht reicht hier allerdings nicht aus: Die Kündigung muss von Ihnen mit einer Originalunterschrift besiegelt werden.
- Wichtigster Punkt: Beachten Sie die Kündigungsfrist - unter Umständen beträgt diese mehrere Monate oder ist nur zum Quartalsende möglich. Welche Kündigungsfrist für Sie gilt, steht in Ihrem Arbeitsvertrag.
- Übergeben Sie die Kündigung Ihrem Chef oder der Personalabteilung persönlich. Wer von zuhause oder von einer anderen Arbeitsstätte aus arbeitet, versendet die Kündigung am besten per Einschreiben. So gehen Sie sicher, dass Ihre Firma die Kündigung erhalten hat.
- Sie wollen Ihre Kündigung zurückziehen? Das geht nur, wenn der Chef Ihre Kündigung noch nicht kennt. Dann müssen Sie die Kündigung schriftlich widerrufen.
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Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung? 10,7 Prozent
Mit einer Abmahnung reagiert Ihr Arbeitgeber auf ein Fehlverhalten des Mitarbeiters. Schon eine Abmahnung reicht, damit Ihr Chef Ihnen im Wiederholungsfall kündigen kann. Auch eine mündliche Abmahnung ist rechtswirksam. Was viele nicht wissen: Auch Mitarbeiter können Ihren Chef bei einem Vertragsverstoß abmahnen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist: Sammeln Sie Gegenbeweise (wichtig: Zeugen) und geben Sie eine Stellungnahme ab. Dann stehen Ihre Chancen gut, die Entfernung der Abmahnung einklagen zu können.
Was ist eine ordentliche Kündigung? 4,0 Prozent
Egal, ob Sie selbst kündigen oder gefeuert wurden: Eine ordentliche Kündigung erklärt, das Arbeitsverhältnis zum Ablauf einer Frist beenden zu wollen. Das heißt, Sie arbeiten noch solange, wie in der Kündigungsfrist angegeben wurde.
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Was muss in einer Kündigung stehen? 3,3 Prozent
Kündigungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern unterliegen grundsätzlich denselben Vorschriften. Sie müssen
- schriftlich erfolgen
- eigenhändig unterschrieben sein
- der Verfasser muss erkennbar sein
- Angaben zur fristgerechten oder fristlosen Kündigung enthalten
- Gründe müssen nur in besonderen Fällen angegeben werden (zum Beispiel bei bestimmten Tarifverträgen oder wenn eine Lehrstelle abgebrochen wird)
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Was ist eine fristlose Kündigung? 2,6 Prozent
Bei einer fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis sofort nach der Zustellung. Das passiert allerdings äußerst selten, denn für eine fristlose Kündigung muss es triftige Gründe geben - zum Beispiel, wenn Sie sich strafbar verhalten haben oder andere Kollegen mobben.
Was tun bei einer Kündigung? 2,2 Prozent
Das Kündigungsschreiben liegt bereits in Ihrem Briefkasten? Dann zögern Sie nicht, einen Anwalt aufzusuchen - egal, ob Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen oder nicht. Denn oft scheitern Kündigungen schon aus banalen Gründen, wie mündlichen Kündigungen oder anderen Formfehlern. Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen dabei, solche Fehlerquellen zu finden. Bei den Rechtsanwaltskammern finden Sie auf Nachfrage Spezialisten für Arbeitsrecht.
Haben Sie einen Fachanwalt gefunden, braucht er umgehend Ihre Hilfe: Sammeln Sie möglichst schnell Arbeitspapiere und wichtige Informationen über Ihre Firma, zum Beispiel, ob ein Betriebsrat vorhanden ist oder wie viele Mitarbeiter beschäftigt sind. Diese Fakten spielen durchaus eine Rolle bei der Frage, ob das Kündigungsschutzgestz (KSchG) greift.
Egal ob die Kündigung rechtswirksam ist oder nicht: Melden Sie sich im Falle einer Kündigung schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit. Sonst kann eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld drohen und Lücken im Versicherungsschutz entstehen.
Viele nützliche Infos zu Bewerbungsprozessen, Erfolg im Job und Fragen zur Kündigung finden Sie auch hier. Außerdem: Achten Sie auf diese fünf Punkte im Arbeitszeugnis.
Von Andrea Stettner