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Resturlaub 2020: Wann verfällt er eigentlich?

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Von: Andrea Stettner

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Bis wann kann ich meinen Resturlaub noch nehmen? Über diese Frage streiten sich Mitarbeiter und Unternehmen regelmäßig.
Bis wann kann ich meinen Resturlaub noch nehmen? Über diese Frage streiten sich Mitarbeiter und Unternehmen regelmäßig. © dpa

Viele fragen sich, was mit ihren ungenutzten Urlaubstagen passiert: Wann verfällt der Resturlaub? Kann ich ihn ausbezahlen lassen? Was passiert bei Kündigung?

Obwohl sich jeder auf seinen Urlaub* freut, schaffen es nicht alle, die Urlaubstage auch zu verbrauchen. Doch was passiert mit dem Resturlaub, also den nicht genommenen Urlaubstagen? 

Resturlaub: Was besagt das Bundesurlaubsgesetz? 

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schreibt vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ermöglichen müssen, ihren Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Doch auch Arbeitnehmer stehen in der Pflicht, diesen auch unbedingt zu nehmen. 

Im Gesetzestext von §7, Absatz 3 (Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs) heißt es:

"Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen." 

Verfallen meine restlichen Urlaubstage? 

Rechtlich gesehen verfallen Ihre nicht genommenen Urlaubstage zum 31.12. des jeweiligen Jahres, es sei denn es liegen dringende betriebliche oder persönliche Gründe vor, die eine Urlaubsübertragung rechtfertigen. Waren Sie beispielsweise krank oder im Mutterschutz und konnten Ihren Urlaub deshalb nicht nehmen, können Sie den Resturlaub aus dem Vorjahr ins kommende Jahr mitnehmen. Oft reichen auch schon weniger drastische Fälle, etwa weil der Partner erst im kommenden Jahr Zeit für eine Reise hat.

Allerdings hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil gefällt. Laut einer Rechtsprechung vom November 2018 (Az.: C-619/16, C-684/16) darf der Resturlaub nicht mehr so einfach verfallen. Arbeitgeber sind vielmehr dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter auf ihren Resturlaub aufmerksam zu machen und auf den drohenden Verfall ausdrücklich hinzuweisen. 

Zwar sei diese Entscheidung bisher nicht ins deutsche Recht übertragen, doch dies wird vermutlich nur eine Frage der Zeit sein. "Noch bevor das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung zum Thema Urlaub voraussichtlich unionsrechtskonform ändern wird, werden sich die deutschen Arbeitsgerichte bereits sehr wahrscheinlich an der EuGH-Entscheidung orientieren", teilt der Hamburger Arbeitsrechtler Henning Müller von der Kanzlei Vangard dem Magazin impulse mit.

Doch abgesehen von der Gesetzeslage gibt es noch ein Hintertürchen, das wohl auf die meisten Arbeitnehmer zutrifft: Existiert eine ausdrückliche Regelung zum Resturlaub, die im Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbahrung festgehalten wurde, dürfen Sie Ihren Resturlaub gemäß der Vereinbahrung ins Folgejahr mitnehmen.

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Bis wann muss ich meinen Resturlaub nehmen?

In §7, Absatz 3 des Bundesurlaubsgesetz heißt es dazu: 

"Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden."

Dürfen Sie als Arbeitnehmer Ihre restlichen Urlaubstage also mit ins neue Jahr nehmen, müssen Sie diese bis spätestens 31. März aufbrauchen - sonst verfällt der Resturlaub endgültig. Ausnahme hier ist wiederum eine schwere Krankheit: Hindert sie diese daran, Ihren Resturlaub zu verbrauchen, dürfen Sie ihn noch im gesamten Folgejahr einreichen und notfalls sogar ins erste Quartal des darauffolgenden Jahres mitnehmen.

Macht Ihr Arbeitnehmer Probleme und lässt Sie Ihren Resturlaub im Folgejahr nicht nehmen, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz für den erloschenen Urlaubsanspruch. Um diesen Schadensersatz durchzusetzen, reicht es schon, wenn Ihr Arbeitgeber Sie den restlichen Urlaub einfach später nehmen lässt. So verfallen die Urlaubstage nicht.

Was passiert mit meinem Resturlaub bei Krankheit?

Wie im obigen Gesetzestext verankert, verfallen Urlaubstage nicht, wenn sie diese wegen einer Krankheit nicht nehmen konnten. Die übrig gebliebenen Urlaubstage werden dann automatisch ins erste Quartal des Folgejahres übertragen. 

Vor allem Langzeiterkrankte haben das Recht, ihre verpassten Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Nach einer Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts von 2012 (9 AZR 353/10) dürfen Langzeiterkrankte Ihren Urlaub bis zum 31. März des übernächsten Jahres verschieben. Danach verfällt auch dieser. Das Urteil bezieht sich allerdings auf den gesetzlichen Mindesturlaub (20 Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche). Alle Urlaubstage, die darüber hinaus gehen, verfallen bereits am Ende des Arbeitsjahres. 

Lesen Sie auch, was sie bei der Krankmeldung beachten müssen und was sie trotz Krankschreibung tun dürfen.

Was passiert mit meinem Resturlaub bei Kündigung?

Anspruch auf Resturlaub haben Sie auch, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber kündigen oder dieser Sie entlässt. Ihr Chef muss also die restlichen Urlaubstage gewähren, die Ihnen zustehen. 

Er kann den Resturlaub lediglich ablehnen, wenn Sie einen neuen Mitarbeiter einarbeiten müssen. In diesem Falle muss er den Resturlaub auszahlen. Selbiges gilt bei einer fristlosen Kündigung, wenn die verbleibende Zeit nicht mehr ausreicht, um alle Urlaubstage zu nehmen. In beiden Fällen greift §7, Absatz 4 BUrlG:

"Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten."

Resturlaub auszahlen lassen - wie berechne ich das? 

Die Urlaubsabgeltung besagt, dass Ihnen von Ihrem Arbeitgeber die noch offenen Resturlaubstage ausbezahlt werden. Diese ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes sofort fällig. Sie müssen Sie jedoch bei Ihrem Chef unbedingt einfordern. 

Für die Berechnung der Auszahlungshöhe wird nach § 11 BUrlG der Verdienst der letzten 13 Wochen herangezogen. Folgende Formel hilft Ihnen dabei, das Urlaubsentgeld in etwa zu berechnen (überschlagen):

Bruttolohn der letzten 13 Wochen * Resturlaub (Tage) / Anzahl der Arbeitstage der letzten 13 Wochen

Resturlaub berechnen bei Kündigung: Wie geht das?

Wie viel Resturlaub Ihnen bei einer Kündigung noch zusteht, hängt vom Zeitpunkt der Kündigung ab. Erfolgt die Kündigung vor dem 30.6., steht Arbeitnehmern ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat zu, den sie in diesem Kalenderjahr noch beschäftigt waren. 

Wird das Arbeitsverhältnis erst nach dem 30.6. beendet, steht ihnen (mindestens) der gesetzliche Mindesturlaub zu. Eine ausführliche Erklärung erfahren Sie hier: Welchen Urlaubsanspruch habe ich bei Kündigung? (as) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.

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