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Zwangs-Quarantäne für Reise-Rückkehrer: Staat muss für Verdienstausfall aufkommen

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Von: Franziska Kaindl

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Reisende mit Schutzmasken fahren mit einer Rolltreppe im internationalen Flughafen
Gesundheitsminister Spahn will die Quarantänepflicht für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wieder einführen. © Miroslav Lelas/AP/dpa

Die Regierung will die verpflichtenden Corona-Tests für Reise-Rückkehrer abschaffen und diese wieder in Quarantäne schicken. Muss dafür extra Urlaub beantragt werden?

Quarantäne nach Rückkehr aus Risikogebiet: Staat übernimmt Kosten für Verdienstausfall

Update vom 27. August 2020: Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums erklärt nun laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur, dass Reisende, die aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehren und in Quarantäne müssen, keinen Verdienstausfall befürchten müssen – ebenso wenig müssen sie dafür Urlaub nehmen. Mit Verweis auf das Infektionsschutzgesetz und die Quarantäneverordnungen der Länder sagte er: „Das heißt, der Arbeitnehmer muss aufgrund behördlicher Anordnung für den Zeitraum der Quarantäne zu Hause bleiben. Deshalb besteht für ihn weder die Pflicht, dafür Urlaub zu nehmen, noch muss er einen Verdienstausfall befürchten.“

Eine enthaltene Entschädigungsregelung besagt, dass der Staat für Verdienstausfälle aufkommt, wenn jemand „Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet." Die rechtliche Grundlage greife laut dem Sprecher des Gesundheitsministeriums auch, wenn sich jemand wissentlich in einem Risikogebiet aufgehalten habe.

Die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer appellierte jedoch an die Verantwortung jedes Einzelnen. Es sollte abgewogen werden, ob eine Reise in ein Risikogebiet wirklich unvermeidlich sei.

Zwangs-Quarantäne für Reise-Rückkehrer: Muss ich dafür Urlaub nehmen?

Originalmeldung vom 26. August 2020: Bundesgesundheitsminister Spahn kündigte an, die vor Kurzem eingeführten verpflichtenden Corona-Tests für Reise-Rückkehrer* aus Risikogebieten wieder abschaffen zu wollen. „Die Laborkapazitäten sind endlich“, begründete er den Richtungswechsel.

Spahn strebt neue Regelung für Reise-Rückkehrer an: Kehrt die Quarantänepflicht zurück?

Stattdessen sollen betroffene Urlauber sich wieder in 14-tägige Quarantäne begeben und strengere Überprüfungen der Quarantäne-Maßnahmen erfolgen. Heißt: Die stichprobenartigen Kontrollen, um festzustellen, ob sich Menschen an ihre Quarantänepflicht halten, werden künftig intensiviert. Einzige Möglichkeit, die Selbstisolation vorzeitig verlassen zu können, soll ein frühestens fünf Tage nach der Einreise negativer Corona-Test sein. Das heißt aber gleichzeitig: Fünf Tage Quarantäne sind jedem Reise-Rückkehrer aus einem Risikogebiet schon einmal sicher.

Spahn zeigt sich zuversichtlich, dass dieses „verstärkte Quarantäneregime" bei den Gesprächen der Länderregierungschefs mit Bundeskanzlerin Merkel am Donnerstag beschlossen werde. Die neue Regelung soll dann voraussichtlich ab dem 15. September oder 1. Oktober gelten.

Aber was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Die Quarantänepflicht verlängert schließlich unweigerlich den „Urlaub“ von Reise-Rückkehrern.

Auch interessant: Kündigung und neuer Job: Was passiert mit den Urlaubstagen? Die wichtigsten Regeln. 

Muss ich für die Zeit, die ich in Quarantäne verbringe, extra Urlaub beantragen?

Wer in Zwangs-Quarantäne muss, bekommt vom Arbeitgeber keinen Sonderurlaub spendiert, wie Nicole Mutschke, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Düsseldorf im Interview mit Bild.de erklärt. Das heißt, Arbeitnehmer müssen für die Tage, die sie in Quarantäne verbringen, regulär Urlaub beantragen. Wenn der Chef den Urlaub vor Antritt nicht verlängert, muss der Aufenthalt im Risikogebiet verkürzt werden.

Ja, die fünf Tage Extra-Urlaub müssen Sie vorher einplanen“, erklärt Mutschke. „Alternativ können Sie z. B. vereinbaren, von daheim zu arbeiten. Niemand kann vom Chef erwarten, dass er Quarantäne-Tage bezahlt – er bekommt dafür nämlich laut Corona-Einreisebestimmungen wohl keinen Ausgleich vom Staat. Den gibt es nur für eine Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz, also wenn man z. B. daheim Kontakt zu einem Corona-Kranken hatte und deshalb zu Hause bleiben muss.“

Trotzdem ist ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet, dem Chef von einer Reise in ein Risikogebiet zu unterrichten. Wenn der Vorgesetzte aber direkt nachfragt, wo die Reise hingeht, müssen Sie die Frage wahrheitsgemäß beantworten, wie Mutschke ermahnt. Der Arbeitgeber trägt nämlich die Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter. *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Lesen Sie auch: Darf der Arbeitgeber einen Corona-Test verlangen, wenn Sie im Urlaub waren?

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