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Bitkom rät zu Sorgfalt mit digitalem Nachlass

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Frankfurt. Der IT-Fachverband Bitkom rät dazu, beim Tod eines Angehörigen auch auf den digitalen Nachlass zu achten. Der Verband hat dazu sechs Punkte veröffentlicht, auf die man besonders achten sollte.

1) Die Erben eines Verstorbenen haben den vollen Zugriff auf dessen PC und alles Speichermedien. Was mit den Daten passieren soll, liegt in ihrer Entscheidung.

2) Dies gilt auch für online gespeicherte Daten wie etwa eine Website des Verstorbenen. Die Erben können bei Internet-Anbietern ein neues Passwort anfordern, um auf den jeweiligen Account zugreifen zu können. Als Legitimation dienen in der Regel Sterbeurkunde und Erbschein.

3) Erben sollten die Betreiber eines Sozialen Netzwerks vom Tod eines Mitglieds informieren und sich mit ihnen abstimmen, was mit dem entsprechenden Profil geschen soll.

4) Hinterbliebene sollten eine bewusste Entscheidung herbeiführen, ob sie Einblick nehmen in die digitale Privatsphäre eines Verstorbenen. Einerseits ist auf wichtige Informationen wie Versicherungs- und Kreditverträge zu achten. Anderseits können sich in E-Mails, Community-Postfächern und PC-Dateien sensible private Informationen befinden, die Angehörige negativ überraschen können.

5) Bei der Regelung eines eigenen Nachlasses in einem Testament oder Erbvertrag sollte man die Verwendung privater Daten mit einbeziehen. Dabei kann geregelt werden, wer Zugriff auf welche Daten erhält und ob Daten gelöscht werden sollen.

6) Will man Passwörter für den Zugang zu Daten hinterlassen, ist ein Umschlag beim Notar der sicherste Weg. Angebote spezialisierter Firmen, die für den Todesfall die wichtigsten Passwörter und Dokumente speichern, sollten genauestens geprüft werden, rät Bitkom. (apn)

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