Steilvorlage für Impfgegner falsch interpretiert
ADAC sorgt mit Impf-Passus für Wirbel: Versicherung haftet für Schäden „angeordneter Massenimpfungen“ nicht
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Nur selten hat ein Thema in den vergangen Jahren die Massen so beschäftigt und leider auch gespalten. Die intensiven Debatten um die Corona-Impfungen beziehungsweise eine möglicherweise kommende allgemeine Impfpflicht werden emotional geführt und reißen nicht ab. Vor allem Impfskeptiker suchen vehement nach Schlupflöchern und möglichen Beweisen, dass die Impfungen nicht sicher sind. Ein aktuelles Beispiel liefert der ADAC auf seiner Homepage mit einem Passus, der im ersten Moment aufhorchen lässt.
München – Denn wer sich über die Unfallversicherung des ADAC informiert und fast nach ganz unten scrollt, entdeckt einen Zusatz, der einen durchaus stutzig machen könnte. Bei dem Passus „Die Unfallversicherung leistet nicht bei folgenden Unfällen“ heißt es unter dem Punkt vier: „Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen“. Unter dem Strich haftet die Unfallversicherung bei Impfschäden nicht.
Für viele Impfgegner eine Steilvorlage, die dankbar aufgenommen wurde. So stellt ein Nutzer auf Twitter die Suggestivfrage: „Warum versichert der ADAC plötzlich keine Impfschäden mehr? Ich dachte, die Corona-Impfung wäre völlig unbedenklich“. Und damit ist er nicht alleine, ein anderer geht sogar noch weiter und prangert die klare Aufforderung des ADAC für die Corona-Impfung an.
Vor der COVID-19 Impfung stand das wahrscheinlich nicht dabei: „Impfschäden wegen angeordneter Massenimpfungen“. Aber lieber @ADAC, es gibt doch gar keine Impfschäden… (Ironie off) pic.twitter.com/vAEZSqfNqL
— GePaVegUn (@Gepa87036895) January 20, 2022
Die allgemeine Vermutung ist klar: Der ADAC habe angeblich seine Versicherungsbedingungen mit Zulassung der Corona-Impfung geändert oder angepasst. Doch es gibt auch andere Stimmen. Die Front auf der anderen Seite vermutete dagegen erst gefälschte Screenshots, überzeugte sich dann von dem Gegenteil und flüchtete sich schließlich in die Vermutung, dass da sicherlich ein „Troll“, ein Hacker am Werk gewesen sei. Doch keine dieser Mutmaßungen ist richtig.
Impf-Passus bereits seit rund 15 Jahren im ADAC-Versicherungsvertrag
Der Passus der Unfallversicherung wurde „nicht wegen der aktuell diskutierten Corona-Impfpflicht aufgenommen“, sondern er ist bereits seit 2007 Teil des Vertrags, wie der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) auf Twitter klarstellte. Er hat dies also nicht im Zusammenhang mit den Corona-Impfungen geändert.
Zur Klarstellung: Der Leistungsausschluss in der ADAC Unfallversicherung gilt nur für Impfschäden, die durch eine staatlich angeordnete (!) Massenimpfung entstehen. Das gilt übrigens bereits seit 2007. /cm
— ADAC (@ADAC) January 21, 2022
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erläuterte zudem bereits Anfang 2021, dass Unfallversicherungen Impfschäden nicht standardmäßig mitversicherten. Versicherungen böten demnach teilweise Schutz für Schäden bestimmter Impfungen an. Das hänge vom Versicherungsvertrag ab. Der GDV stellte zudem klar, „eine Corona-Erkrankung oder allein die Impfung dagegen sind keine pauschalen Ausschlussgründe für die Leistung von Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen“.
Corona-Impfung gelten als sehr sicher
Bleibende gesundheitliche Schäden nach Impfungen sind grundsätzlich sehr selten. Corona-Impfungen an sich gelten als sehr sicher. Es treten zwar regelmäßig typische Impfreaktionen wie Fieber oder Kopfschmerzen auf, doch schwere Nebenwirkungen sind sehr selten. Treten sie dennoch auf, gilt für die Covid-Impfung nach dem Infektionsschutzgesetz, „dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht“. Der Staat haftet also für etwaige gesundheitliche Schäden nach einer Corona-Impfung, solange diese gemäß der Zulassung erfolgte. Das gilt unabhängig von einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko).
Die Verbraucherzentrale rät allgemein von Unfallversicherungen ab, die nur für gesundheitliche Folgen von Corona-Impfungen aufkommen sollen. Sie weist ebenfalls darauf hin, dass Geschädigte Ansprüche gegenüber dem Staat nach dem Bundesversorgungsgesetz haben könnten. Wörtlich heißt es: „Aus unserer Sicht ist ein Versicherungstarif nur gegen Corona-Impfschäden in der Regel nicht ratsam. Hier spielen Versicherungen mit den Ängsten der Menschen vor einer Corona-Impfung.“ Und weiter: „Da es äußerst selten zu schwerwiegenden gesundheitlichen Komplikationen infolge einer Impfung kommt und diese mitunter nur schwer nachweisbar ist, ist es nicht empfehlenswert, nur für diesen speziellen Fall eine Versicherung abzuschließen.“
mz/dpa