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Test: Steuersoftware besser als Webdienste und Apps

Die Steuererklärung am Rechner machen: Alle sechs getesteten Programme berechneten die Prüf-Steuerfälle korrekt. Foto: Kai Remmers
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Die Steuererklärung am Rechner machen: Alle sechs getesteten Programme berechneten die Prüf-Steuerfälle korrekt. Foto: Kai Remmers

Apps und Webdienste gibt es für fast jede Lebenslage. Natürlich auch für die Steuererklärung. Doch ist auf die digitalen Helfer wirklich Verlass? In einem Test schneidet klassische Software für den Computer jedenfalls besser ab.

Berlin (dpa/tmn) - Digitale Helfer für die Steuererklärung gibt es wie Sand am Meer, darunter immer mehr Webdienste und Apps zur Erledigung der Lohnsteuer. Doch wie gut sind sie?

Am besten fahren Verbraucher immer noch mit der klassischen Software für den Rechner. Das hat ein «Computerbild»-Test von 14 PC-Programmen, Internetdiensten und Apps ergeben (Ausgabe 7/15). Alle sechs Programme im Test berechneten die Prüf-Steuerfälle absolut korrekt. Das gelang aber nur zwei Webdiensten. Und selbst der beste Internetdienst landete den Angaben zufolge noch hinter dem am schlechtesten bewerteten PC-Programm.

Als Gründe für die schlechteren Testergebnisse der Webdienste geben die Tester unter anderem die unzureichende Erreichbarkeit einiger Dienste sowie Tücken in der Handhabung an. So ließen sich etwa Arbeitsschritte nicht oder nur eingeschränkt rückgängig machen. Internetdienste eigneten sich deshalb - wenn überhaupt - eher für einfache Steuerfälle, lautet ein Testfazit.

Sogar die Apps schnitten den Angaben zufolge insgesamt besser ab als die Webdienste. Dennoch kam es bei den Programmen für Smartphones und Tablets immer wieder zu langen Ladezeiten. Zudem hatten die Tester Probleme mit der Übersichtlichkeit und bemängelten teils den Bedienkomfort: Apps seien bislang mehr interessantes Zusatzangebot als Alternative zu den PC-Programmen.

Immerhin übertrugen alle Steuerlösungen im Test persönliche Daten stets verschlüsselt und erfüllten den Angaben zufolge auch alle gängigen Sicherheitsstandards. Zudem ließ sich die angelegte Steuerdatei immer per Passwort schützen.

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