Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.
Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für
. Danach können Sie gratis weiterlesen.
Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
Berlin - Das Bundesarbeitsministerium ist der Forderung von Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) nach Abschaffung der Schutzklausel gegen Rentenkürzungen entgegengetreten.
“Die Bundesregierung plant nicht, die im Jahr 2009 eingeführte und in diesem Jahr zur Anwendung gekommene Rentengarantie wieder abzuschaffen“, heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums vom Montag in Berlin. Die Regelung sei als Beitrag zur Generationengerechtigkeit zu verstehen.
Die von der großen Koalition im vergangenen Jahr beschlossene Schutzklausel sorgt dafür, dass die Renten auch in Zeiten sinkender Löhne zumindest stabil bleiben. Ohne diese Garantie hätten die Renten im Westen 2010 um knapp ein Prozent gesenkt werden müssen.
“Die Rentengarantie erhält und stärkt in schwierigen Zeiten das Vertrauen der Versicherten und Rentner in die gesetzliche Rentenversicherung“, betonte das Bundesarbeitsministerium in seiner Replik auf Brüderles Vorstoß. Ruheständler könnten an ihrer finanziellen Situation meist nichts mehr ändern, hätten schon in den vergangenen Jahren eigene Beiträge zur Konsolidierung geleistet.
Die Rentengarantie geht nach Darstellung des Arbeitsministerium. auch “nicht zu Lasten der jüngeren Generationen“, da unterbliebene Rentenminderungen mit künftigen Rentenerhöhungen verrechnet werden sollen.
Brüderle hatte zuvor der “Rheinischen Post“ (Montag) gesagt: “Es wird nicht dauerhaft funktionieren, die Rentenentwicklung von der Lohnentwicklung abzukoppeln, denn die Renten müssen zunächst erwirtschaftet werden.“ Daher sei er der Meinung, “dass wir von der Rentengarantie wieder abkommen und zu den normalen Mechanismen bei der Rentenanpassung zurückkehren sollten“. Dies bedeutet, dass die Renten den Löhnen auch nach unten folgen sollten.