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Erster Eilantrag gegen Griechenlandhilfe

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Verfassungsrichter in Karlsruhe. © dpa

Karlsruhe - Beim Bundesverfassungsgericht liegt die Nothilfe Deutschlands für die bankrotten Griechen jetzt auf dem Richtertisch. Stoppt Karlsruhe die Milliarden-Aktion?

In Karlsruhe ist der erste Eilantrag gegen die deutsche Hilfe für Griechenland eingegangen, wie die Pressesprecherin des Gerichts am Mittwoch bestätigte. Der Antrag richtet sich gegen das geplante Gesetz, mit dem Deutschland Kreditgarantien über 8,4 Milliarden Euro allein in diesem Jahr übernimmt.

Zuständig ist in Karlsruhe der Zweite Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle. Wann der achtköpfige Senat über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entscheiden wird, ist noch völlig offen. Der Antrag muss zunächst auf seine Zulässigkeit geprüft werden.

Proteste und Streiks in Griechenland

Das Gesetz soll am kommenden Freitag von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Für diesen Tag haben bereits mehrere Professoren die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe angekündigt.

dapd

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