Keine Ermittlungen gegen Merkel-Stalker
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Neuruppin - Gegen den Mann, der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Berlin und in der Uckermark verfolgt hat, wird derzeit nicht ermittelt. Warum, das hat die zuständige Staatsanwältin erläutert.
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Um Ermittlungen einleiten zu können, müsse erst ein Strafantrag auf Hausfriedensbruch vorliegen. Dies sei momentan nicht der Fall, erklärte die Neuruppiner Oberstaatsanwältin Lolita Lodenkämper am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Lodenkämper bestätigte, dass es sich bei dem mutmaßlichen Stalker um einen 46-Jährigen aus Mecklenburg-Vorpommern handelt.
Am Dienstag war bekanntgeworden, dass die Kanzlerin von einem Mann verfolgt wird. Trotz Sicherheitsvorkehrungen war er schon mehrmals auf das Wochenendgrundstück der Regierungschefin in Hohenwalde (Uckermark) gelangt. Zuvor musste er bereits an ihrem Wohnhaus in Berlin-Mitte von der Polizei abgewiesen werden.
Am vergangenen Wochenende wurde der Mann, der einen geistig verwirrten Eindruck gemacht habe, gestoppt und in eine Klinik eingewiesen. Dort wird er nach einem Zeitungsbericht in einer offenen psychiatrischen Abteilung mit Medikamenten behandelt.
dpa