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„Verstößt gegen Verfassung“: Grünen-Klage gegen Söder-Maßnahme bald vor Gericht

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Von: Moritz Bletzinger

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Bayern, Prien a. Chiemsee: Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, steht vor der Abfahrt mit einem Schiff der Chiemsee-Schifffahrt auf die Insel Herrenchiemsee vor einer deutschen Flagge. Auf Herrenchiemsee findet in Beisein der Kanzlerin die bayerische Kabinettssitzung in der Spiegelgalerie des Neuen Schlosses statt.
Markus Söder: Mit seiner Wahl zum Ministerpräsidenten reaktivierte er die bayerische Grenzpolizei. Darüber verhandelt nun das Verfassungsgericht. © Peter Kneffel/dpa/Pool/dpa

Markus Söder sorgte 2018 im Zuge der Diskussion um Migranten für die Wiedererrichtung der bayerischen Grenzpolizei. Jetzt verhandelt das Verfassungsgericht.

München - Nach seiner Wahl zum bayerischen Ministerpräsidenten verlor Markus Söder kaum Zeit. Noch im selben Jahr sollte die bayerische Grenzpolizei reaktiviert werden. Und das gelang: Am 2. Juli 2018 wurde die Arbeit wieder aufgenommen.

20 Jahre nach ihrer Abschaffung wurde die bayerische Grenzpolizei also wiedergeboren. Im Zuge der Diskussion um Flüchtlingsströme und illegale Einwanderung war sie eines der Kernthemen im Wahlkampf von Markus Söder. Beamte der Landespolizei sollten Zuwanderung etwa über die Balkanroute aufhalten. Doch schon damals wurde auch heftige Kritik laut. Die Grünen sprachen von Populismus, warfen dem designierten Ministerpräsidenten vor, sich eine „Hausregiment" aufbauen zu wollen.

Markus Söder führt Grenzpolizei wieder ein: Kritik hält sich bis heute

Zwei Jahre später besteht dieser Vorwurf noch, doch ein anderer Aspekt der Kritik tritt immer deutlicher hervor. Ist die Grenzpolizei überhaupt sinnvoll?

„Wir werden keine zusätzliche Bürokratie produzieren", hatte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) damals versprochen. Ganz so einfach gestaltet sich das im Arbeitsalltag der Beamten aber nicht.

Eine Abstimmung mit der eigentlich zuständigen Bundespolizei ist für die Grenzpolizisten vor jeder Kontrolle notwendig. Das habe sich mittlerweile allerdings eingespielt, Doppelkontrollen würden mit wenig Aufwand unterbunden, beteuerte ein Pressesprecher dem Bayerischen Rundfunk. Umständlich bleibt: Greift die Grenzpolizei tatsächlich eine Person auf, die illegal einreisen will, muss die Bundespolizei hinzugerufen werden, um den Fall abzuwickeln. Der Grenzbeamten fehlen hierfür schlicht die rechtlichen Kompetenzen.

Bayerische Grenzpolizei: Schleierfahndung statt Grenzschutz - Nur das Türschild ausgetauscht?

Und so kümmert sich die Grenzpolizei heute vermehrt um Schleierfahndung in Grenzgebieten. Die Aufgabe, die man ob ihres Namens vermuten sollte, kann sie ohne die Bundespolizei nicht vollumfänglich ausfüllen. Der Populismus-Vorwurf von einst, bleibt deshalb laut. Auch Peter Schall, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, hatte ebenfalls an der Sinnhaftigkeit gezweifelt. „Wir haben gesagt: Das bringt doch nichts, bei den Schleierfahndern nur das Türschild auszutauschen.“ Heute beurteilt er die Erfolge im Kampf gegen osteuropäische Einbrecherbanden positiv. Dafür bräuchte es die Grenzpolizei allerdings nicht, die Landespolizei könnte das auch in ihrer normalen Uniform übernehmen. Die SPD schoss derweil scharf gegen Lobeshymnen von Markus Söder und Joachim Herrmann.

Söder-Maßnahme gegen Migration: Grünen-Klage gegen Grenzpolizei geht vor Verfassungsgericht

Die Grünen haben bereits zu Beginn des Jahres Klage gegen die bayerische Grenzpolizei eingereicht. Ob und wann ein Verfahren beginnen würde, war lange unklar. Nun ist klar: Der Fall wird jetzt vor das Verfassungsgericht des Freistaats gehen, am 10. August starten die Verhandlungen.

„Die bayerische Grenzpolizei verstößt nicht nur gegen die europäische Idee, sondern auch schwerwiegend gegen unsere Verfassung: Grenzschutz ist eindeutig und ausschließlich Sache des Bundes“, erklärte Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze im Juni.

Ob die Wiedereinrichtung und die Kompetenzen der Grenzpolizei mit der bayerischen Verfassung vereinbar sind, sollen jetzt die zuständigen Richter klären. Ein Urteil im Sinne der Klage der Grünen würde die Pläne der bayerischen Regierung komplett stoppen. Zu Beginn arbeiteten 500 Beamte für die bayerische Grenzpolizei, 2023 sollen es nach dem Wunsch der Fürsprecher 1000 sein. Im August 2020 gab das Bayerische Verfassungsgericht der Klage der Grünen teilweise Recht.

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