Update vom 20. Januar, 16.15 Uhr: Ein 39-Jähriger steht im Verdacht, Sachsens CDU-Regierungschef Michael Kretschmer und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bedroht zu haben. Die Wohnung des Mannes aus dem sächsischen Zwönitz wurde von Beamten des Landeskriminalamtes deshalb durchsucht. Wegen der Corona-Politik in dem Bundesland soll der Verdächtige den Ministerpräsidenten auf dessen Facebook-Seite öffentlich bedroht haben.
Außerdem steht der Vorwurf im Raum, er habe Ende 2020 beleidigende E-Mails mit teils auch bedrohlichem Inhalt an Merkel und das Landratsamt des Erzgebirgskreises geschrieben. Die Ermittler stellten bei der Wohnungsdurchsuchung Mobiltelefon und Computer des 39-Jährigen sicher. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ermittelt.
Update vom 20. Januar, 15.40 Uhr: Im Saarland gelten die strengen Kontaktbeschränkungen nicht mehr, den Bürgern ist es vorläufig wieder erlaubt, sich mit mehr als zwei Haushalten und mehr als fünf Menschen zu treffen. Das saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) setzte die entsprechende Regelung der Corona-Verordnung teilweise außer Vollzug.
Gegen die Einschränkungen hatte eine Frau geklagt, die durch die Maßnahmen der Regierung daran gehindert wurde, mit ihrem Mann ihre Enkel und deren Eltern zu besuchen. Grund für die Entscheidung des Gerichts sind zwei widersprüchliche Regelungen in der aktuellen Corona-Verordnung.
Einerseits schreibt diese vor, dass sich ein Haushalt mit einem Menschen aus einem weiteren Haushalt treffen darf. Andererseits ist der familiäre Bezugskreis von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Dazu gehören laut Verordnung „Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige“.
Nach Ansicht des OVG ist das ein Widerspruch. Für die Betroffenen sei nicht klar, welche Regel für sie gelte. Das Land müsse den Widerspruch aufklären oder sich für eine der beiden Vorschriften entscheiden. Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfasse der Schutz der Familie auch familiäre Bindungen zwischen Großeltern und Enkelkindern. Die Entscheidung gilt lediglich für private Zusammenkünfte innerhalb von Familien. Für Treffen außerhalb des Familienkreises bleibt es bei den bisherigen Regelungen.
Update vom 20. Januar, 14.48 Uhr: Kurz nachdem die Bundesregierung die Ministerpräsident*innen dazu aufgerufen hat, sich an die beschlossenen Schulschließungen zu halten, kündigt das nächste Bundesland eine Abweichung an. Grundschulen in Rheinland-Pfalz sollen ab dem 1. Februar in einen Wechselunterricht gehen. Die Präsenzpflicht bleibe dabei jedoch weiterhin ausgesetzt, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Mittwoch in Mainz. In allen anderen Klassenstufen werde der Fernunterricht bis zum 14. Februar fortgesetzt. Wenn die Situation es zulasse, sei anschließend ebenfalls Wechselunterricht mit Schülern ab der fünften Klasse geplant. Auch aus Baden-Württemberg und Bayern hatte es Ankündigungen gegeben, unter bestimmten Voraussetzungen anderweitige Regelungen zu treffen.
Update vom 20. Januar, 14.08 Uhr: Die Bundesregierung hat die Bundesländer aufgefordert, sich an die Vereinbarungen der Bund-Länder-Runde zur Verlängerung der Schul- und Kitaschließungen bis Mitte Februar zu halten. „Die Bundesregierung geht davon aus, dass das so umgesetzt wird“, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Martina Fietz am Mittwoch in Berlin. Es sei ausdrücklich vereinbart worden, die gegenwärtigen Schließungen bis 14. Februar fortzusetzen - „und das bei einer restriktiven Handhabung“.
Noch am Dienstagabend hatte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) Lockerung im Schulbereich bereits ab dem 1. Februar in Aussicht gestellt. Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) möchte zumindest für Abschlussklassen ab Februar einen Wechselunterricht ermöglichen.
Update vom 20. Januar, 13:41: Seit Beginn der Pandemie umgibt sich Bundeskanzlerin Angela Merkel mit einem Kreis aus Wissenschaftler*innen, die sie bezüglich Maßnahmen und Hintergrundwissen beraten. Nun sorgen manche dieser Expert*innen allerdings mit einem radikalen Vorschlag für Befremden: Geht es nach ihnen, soll der Lockdown in Deutschland erst aufgehoben werden, wenn es null Neuinfektionen gibt - nach australischem Vorbild. Das berichtet Bild. Unter anderem sollen die Virologen Melanie Brinkmann und Michael Meyer-Hermann, beide am Helmholtz-Institut tätig, diese Meinung vertreten und ihre Forderungen auf einem zehnseitigen Papier aufgeschrieben haben. Die Bundesregierung wollte die Existenz des Papiers gegenüber Bild aber nicht bestätigen.
Neben dem Null-Infektionen-Lockdown sollen in dem Papier auch staatliche „Motivationskampagnen“ gefordert werden, mit denen „gesellschaftlicher Konsens“ zum Lockdown hergestellt werden soll. Das sorgt für Aufsehen. „Mich überrascht die versprochene Übertragbarkeit von einer australischen Großstadt in das dicht besiedelte Europa mit seinen vielen Staaten“, kritisiert zum Beispiel der Medizinstatistiker Gerd Antes gegenüber dem Blatt. Er hält die Vorstöße für „unrealistisch und naiv“. Über einen Mangel „kritischer Stimmen“ ärgert sich FDP-Politiker Olaf in der Beek.
Das Ziel, die Infektionen auf null zu bringen, erscheint mir unter den hiesigen politischen Bedingungen völlig unrealistisch und naiv.
Update vom 20. Januar, 13.24 Uhr: „Wir verlängern den Lockdown bis 14. Februar.“ Ob danach wieder geöffnet wird, hänge ausschließlich vom Infektionsgeschehen ab. Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat sich nun zu den Entscheidungen von Kanzlerin und Ministerpräsident*innen vom Dienstag geäußert. Er will im Bereich Schule streng bleiben, stellt aber für Abschlussklassen einen Wechselunterricht in Aussicht.
Update vom 20. Januar, 12.53 Uhr: „Wir müssen aufpassen, dass wir da kein Bürokratie-Monster bekommen,“ sagt Ralph Brinkaus über die neuen Homeoffice-Regelungen für Arbeitgeber. Der Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion äußert sich am Mittwoch in einem Statement zur Verlängerung des bundesweiten Lockdowns und den neuen Maßnahmen. „Ich teile absolut, was da beschlossen worden ist. Es ist richtig, dass verlängert wird.“ Auch stehe er grundsätzlich hinter den neuen Entscheidungen zum Homeoffice. Einzig die Bürokratie bereitet ihm Sorgen.
Für den Bereich Schule hat Brinkhaus einen klaren Appell: "Wir bitten die Ministerpräsidenten, auch im Bereich Schule stringent zu bleiben. Da hat man an der ein oder anderen Stelle bereits gehört, dass ausgebrochen werden soll." Als besonders wichtig erachtet der CDU-Politiker perspektivisch die Stärkung der Gesundheitsämter. Ab einer Inzidenz von 50 läge es an den Ämtern die Fälle nachzuverfolgen. Darauf müssten sie vorbereitet werden - personell und mit Software.
Unsere Erstmeldung vom 20. Januar: Berlin - Der bundesweite Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird in Deutschland bis Mitte Februar verlängert. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag gemeinsam beschlossen. Auch aus Angst vor der Mutation aus Großbritannien. Neu ist eine Verschärfung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften. Dort müssen künftig sogenannte OP-Masken der FFP2 getragen werden. Außerdem müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten in Zukunft das Arbeiten im Homeoffice immer dann ermöglichen, wenn es die Tätigkeit zulässt.
„Wir bleiben am Ball“, erklärt Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Mittwoch zu den neuen Entscheidungen. Er verspricht sich von der Verlängerung einen Erfolge bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie.* Wenn alle am Ball blieben, so schwer das momentan auch sein möge, führe das zum Ziel. Mit Blick auf die Mutation aus Großbritannien erklärt Daniel Günther (CDU*), Ministerpräsident aus Schleswig-Holstein: „Es gibt keinen Grund, deshalb Panik zu verbreiten, aber es gilt ein wenig vorsichtig zu sein.“
„Die Arbeitswelt muss ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten“, erklärt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz. „Viele Unternehmen machen das vorbildlich“, so Heil. Experten hätten bei den Beratungen aber klargestellt, dass es im Bereich Homeoffice noch „deutlich Luft nach oben“ gebe, um Infektionen zu vermeiden. Daher habe man sich nach langen Bitten und Aufforderungen an die Arbeitgeber entschieden, nun anzuordnen, dass Arbeitgeber ein Homeoffice-Angebot machen müssen, sollten keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegensprechen.
Außerdem bittet er die Arbeitnehmer, das Angebot in Anspruch zu nehmen. Sollte Homeoffice nicht möglich sein, gelten nun strengere Regeln für Masken und Abstände. Ist ein Einhalten der Mindestabstände nicht möglich, muss der Arbeitgeber medizinische Masken* bereitstellen. „Es sind große Einschnitte, die aber deutlich weniger restriktiv sind als in anderen gesellschaftlichen Bereichen.“ Die neuen Regeln gelten nun bis zum 15. März und treten laut Heil voraussichtlich am Mittwoch der kommenden Woche in Kraft. „Mir geht es jetzt nicht darum, Unternehmen zu quälen oder ständig zu kontrollieren“, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Berlin. Jeder müsse sich in diesem Land an Recht und Gesetz halten und viele Unternehmen zeigten, was möglich sei.
Bei den beschlossenen Maßnahmen zum Homeoffice sollten kleinere Betriebe berücksichtigt werden, so Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). „Überall dort Homeoffice, wo es geht, aber eben auch nur dort, wo es geht“, erklärte er im ARD-“Morgenmagazin“. Außerdem kündigte er mehr Unterstützung für Soloselbstständige und Betriebe* an. 7500 Euro Fixkostenpauschale könnten Soloselbstständige bis Juni abrechnen. „Jetzt gilt es für alle, die Soloselbstständige sind“, sagte er am Mittwoch. „Das wird ihnen helfen über diese schwierigen Monate zu kommen.“
Auch sollen die Zugangsvoraussetzungen für Unternehmen und Soloselbstständige deutlich vereinfacht werden. Der Bund will die Abschlagszahlungen ebenfalls spürbar erhöhen.
Schulen sollen bis Mitte Februar geschlossen bleiben oder die Präsenzpflicht soll ausgesetzt werden. Darauf einigten sich
Bund und Länder am Dienstag. In Kitas soll genauso verfahren werden. Allerdings war das Thema bei der Konferenz ein großer Streitpunkt. Nach der Kritik von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), man messe bei Schulen und Unternehmen mit zweierlei Maß, reagierte Bundeskanzlerin Merkel wütend.*
Tatsächlich wird die Umsetzung bezüglich der Schulen in den einzelnen Bundesländer wohl unterschiedlich ausfallen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will Grundschulen und Kitas im Land voraussichtlich vom 1. Februar an schrittweise wieder öffnen, wie bereits am Dienstag bekannt wurde. Er strebe an, Kitas und Grundschulen vorsichtig wieder aufzumachen, „wenn die Infektionslage das zulässt“, sagte der Grünen*-Politiker. „Ich bitte um Verständnis, dass wir hier sehr zurückhaltend sind“, erklärt dagegen Daniel Günther für Schleswig-Holstein. Er hofft auf „Öffnungsschritte“ ab dem 14. Februar.
Auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD*) äußert sich am Mittwoch vor der Presse zur Entscheidung, die Schulschließungen zu verlängern. „Die Entscheidungen sind schwerwiegend. Das hat große Auswirkungen auf die Familien“, so Giffey. Wenn man aber die Chance wolle, die Pandemie schnell unter Kontrolle zu bringen und präventiv gegen die britische Mutation zu wirken, müssten die Kontakte in allen Lebensbereichen weiter eingeschränkt werden. (mam/dpa) *Merkur.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerkes.