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Ausliefern oder nicht - was passiert jetzt mit Carles Puigdemont?

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Puigdemont - Amtsgericht Neumünster
Die Festnahme des ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont sorgt für Wirbel im beschaulichen Neumünster. © dpa / Carsten Rehder

Wie die Jungfrau zum Kinde: Deutsche Behörden müssen nun den spanischen Rechtsfall Puigdemont prüfen. Verschiedene Ausgänge sind denkbar.

Neumünster - Es kommt nicht alle Tage vor, dass die Augen Europas auf eine kreisfreie Stadt mitten in Schleswig-Holstein gerichtet sind. Seit Sonntag, 26.03.2018 ist es aber soweit. Denn seitdem befindet sich der ehemalige katalonische Regionalpräsident Carles Puigdemont in der Justizvollzugsanstalt Neumünster

Der Ablauf: Drei Schritte bis zur (vorläufigen) Entscheidung

Puigdemont war am Sonntag während seiner Rückkehr aus Finnland nach Belgien in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Die Verantwortung für seine Haftprüfung liegt daher beim Amtsgericht Neumünster. Am Montag wird von einem Amtsrichter geprüft, ob Puigdemont wegen Fluchtgefahr in Haft bleiben muss. 

Die Generalstaatsanwaltschaft ist im zweiten Schritt dafür zuständig, die Voraussetzungen für eine Auslieferung nach Spanien zu prüfen. Anschließend kann sie gegebenenfalls beim Oberlandesgericht in Schleswig den Erlass eines Auslieferungshaftbefehls beantragen. Dann ist das Oberlandesgericht dafür verantwortlich, zu prüfen, ob es zulässig ist, Puigdemont in Auslieferungshaft zu nehmen. 

Der Knackpunkt: der Europäische Haftbefehl

Zur Zeit liegt gegen Puigdemont ein europäischer Haftbefehl vor, der die Auslieferung eines Verdächtigen zwischen EU-Mitgliedsstaaten vereinfachen soll. Allerdings muss für eine Auslieferung der dem Verdächtigen vorgeworfene Straftatbestand auch im Land der Festnahme existieren, was in Puigdemonts Fall nicht klar ist. 

Die Prüfung der Sachlage sei dann "in der Regel ein Aktenverfahren", sagte eine Behördensprecherin weiter. Die Entscheidung würde "voraussichtlich nicht mehr diese Woche" getroffen. Die Fristen beim Europäischen Haftbefehl sehen vor, dass binnen 60 Tagen eine Entscheidung über die Auslieferung fallen muss.

Die Kernfrage: Ist „Rebellion“ für die deutschen Behörden eine Straftat?

Puigdemont, der im vergangenen Herbst ein Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien abhalten ließ, verstieß durch das Ausrufen der katalanischen Unabhängigkeit gegen die spanische Verfassung. Die spanische Justiz bezichtigt ihn deshalb der Rebellion. 

Der Straftatbestand der Rebellion existiert zwar im Königreich Spanien, nicht aber in der Bundesrepublik Deutschland. Darauf hat der europapolitische Sprecher der Linkspartei, Andrej Hunko via Twitter bereits hingewiesen. Seine Partei fordert die sofortige Freilassung des ehemaligen katalanischen Präsidenten. 

Schwieriger Justiz-Fall: Prognose unmöglich?

Laut einem Bericht der AFP vom Montag ist die Lage aber deutlich komplizierter, da die juristische Sachlage im Fall Puigdemont „unter Rechtsexperten höchst umstritten“ sei. Dem Bericht zufolge ist die Frage ungeklärt, ob die Vorwürfe gegen Puigdemont in Deutschland strafbar sind.

Es sei dementsprechend unklar, ob Puigdemont nach Spanien ausgeliefert werde. Sein Anwalt Jaume Alonso-Cuevillas

: „Wir ziehen alle Möglichkeiten in Betracht, wir können nichts ausschließen“, sagte der Jurist. 

AFP/lag

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