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Staatsanwaltschaft prüft Thierses Sitzblockade

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Wolfgang Thierses Sitzblockade. © dpa

Berlin - Die Beteiligung von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse an einer Sitzblockade gegen Rechtsextreme am 1. Mai hat die Justiz auf den Plan gerufen. Auch Rücktrittsforderungen wurden laut.

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Die Staatsanwaltschaft prüfe, ob der Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens vorliege, sagte Justizsprecher Martin Stelter am Montag in Berlin. Weitere Schritte würden erst eingeleitet, wenn sich dieser Verdacht bestätigen sollte. Wegen seiner Teilnahme an der Sitzblockade hatte der SPD-Politiker Thierse bereits Ärger mit seinem Parteifreund, dem Berliner Innensenator Ehrhart Körting bekommen. Er habe Thierse vor der Blockade freundschaftlich darauf hingewiesen, es sei “nicht so toll, wenn Mitglieder von Verfassungsorganen sich an solchen rechtswidrigen Aktionen beteiligen“, sagte Körting.

Da der “liebe Wolfgang“ trotzdem zusammen mit anderen Politikern am Samstag eine zeitlang die Demonstrationsroute der Neo-Nazis blockiert habe, müssten Juristen werten, ob Nötigung vorliege, eine Ordnungswidrigkeit oder die Verhinderung einer nicht-verbotenen Versammlung. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, sagte der “Saarbrücker Zeitung“ vom Montag: “Ich finde das Verhalten von Wolfgang Thierse empörend.“ Der SPD-Politiker habe seinen Prominentenstatus ausgenutzt. Er habe sich nur deshalb auf auf die Straße gesetzt, um die Medien auf sich aufmerksam zu machen.  DAPD

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