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Strikte Corona-Maßnahme: Einreiseverbot für Reisende aus Virusvarianten-Gebieten bleibt

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Von: Franziska Kaindl

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Die Bundesregierung will die Ausbreitung von Corona-Mutationen mit Einreisesperren vermeiden. Die Verbote für Einreisen aus Virusvarianten-Gebieten wurde verlängert.

Corona-Maßnahme der Bundesregierung: Einreisesperren für Virusvarianten-Gebiete verlängert

Update vom 18. Februar 2021: Die Sperre für Einreisen aus den Virusvarianten-Gebieten vonseiten der Bundesregierung soll verlängert werden. Die Maßnahme war zunächst bis zum 17. Februar geplant, allerdings werden die strengen Regeln wohl nun bis Anfang März gelten. Die Verordnung stellt ein Beförderungsverbot für Fluggesellschaften sowie Bahn-, Bus- und Schiffsunternehmen dar.

Das entsprechende Papier, das Jens Spahn am Montag an die anderen Regierungsmitglieder verschickte, liegt dem Spiegel vor. Darin spricht der Gesundheitsminister davon, dass „die hart errungenen Fortschritte der letzten Wochen“ nicht durch „eine ungebremste Ausbreitung der Virusvarianten in Deutschland gefährdet werden“ sollten. Darum müsste das Risiko des „Eintrags durch Reisebewegungen aus Virusvarianten-Gebieten“ eingeschränkt werden.

Zu den Virusvarianten-Gebieten zählen vor allem Großbritannien und Südafrika, doch mittlerweile haben sich die Mutationen auch in Nachbarländern wie Tschechien und Österreich weit verbreitet. Deshalb wurden bereits am Wochenende scharfe Grenzkontrollen angeordnet. Nur noch alle Deutschen und in Deutschland lebenden Ausländer sowie Transitpassagiere dürfen damit einreisen.

Hinweistafel zu Gesundheitskontrollen vor Inntaldreieck an der Autobahn A8.
Aufgrund der Ausbreitung der südafrikanischen Corona-Mutante in Tirol gibt es nun wieder Grenzkontrollen. © imago-images

Corona: Fünf neue Virusvarianten-Gebiete in Afrika – nun gilt eine Einreisesperre

Update vom 8. Februar 2021: Seit dem 7. Februar zählen fünf weitere Länder zu den Virusvarianten-Gebieten, die vom Robert Koch-Institut gesondert ausgewiesen werden. In ihnen besteht ein besonders hohes Infektionsrisiko mit dem Coronavirus aufgrund von weitverbreiteten Virusmutationen. Dazu gehören nun auch Botsuana, Malawi, Mosambik, Sambia und Simbabwe. Damit befinden sich nun – mit Südafrika, Lesotho und Estwani – acht der Virusvarianten-Gebiete in Afrika. Auch Großbritannien, Irland, Portugal und Brasilien zählen weiterhin zu den Virusvarianten-Gebieten.

In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung ein Beförderungsverbot für diese Länder ausgesprochen. Das bedeutet, dass ab sofort nur noch alle Deutschen und in Deutschland lebenden Ausländer sowie Transitpassagiere aus diesen Gebieten zu uns reisen dürfen. Der Warenverkehr ist von der Reisesperre ebenfalls ausgenommen.

Anzeigetafeln im Flughafen zeigen nur wenige Flüge.
Die Regierung hat eine Einreisesperre für einige Corona-Hochrisikogebiete ausgesprochen. © imago-images

Regierung macht Ernst: Corona-Hochrisikogebiete mit Einreisesperre versehen – Lufthansa fliegt vorerst weiter

Update vom 1. Februar 2021: Seit Samstag gelten in Deutschland weitreichende Einreisesperren für Länder, in denen sich besonders ansteckende Varianten des Coronavirus ausgebreitet haben. Das am Freitag vom Kabinett beschlossene Beförderungsverbot betrifft Fluggesellschaften sowie Bahn-, Bus- und Schiffsunternehmen und ist vorerst bis zum 17. Februar in Kraft. Die Einreisesperre gilt aktuell für folgende Länder:

Allein zwischen dem 1. und 26. Januar gab es nach einer Auswertung der Deutschen Flugsicherung 1.601 Ankünfte und 1.572 Abflüge aus den Risikogebieten Großbritannien, Irland, Portugal, Südafrika und Brasilien, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Das wären jeweils circa 60 pro Tag. Lufthansa bietet aktuell jeweils 55 Hin- und Rückflüge für die betroffenen Gebiete an.

Einen kompletten Stillstand des Flugverkehrs gibt es aufgrund der Einreisesperren aber nicht – laut einem Sprecher der Lufthansa sollen Flüge weiterhin wie geplant stattfinden, da es einige Ausnahmen-Regelungen gibt. So sind alle Deutsche und in Deutschland lebenden Ausländer von der Einreisesperre ausgenommen. Auch Transitpassagiere sowie Warenverkehr sind erlaubt. Außerdem gelten Ausnahmen für Beförderung von medizinischem Personal, Ambulanzflüge, Organtransporte und die Beförderung „aus dringenden humanitären Gründen“.

Bundesregierung will Reiseverkehr aus Corona-Risikoländern massiv einschränken

Update vom 28. Januar 2021: Die Pläne der Bundesregierung zur Einschränkung des Flugverkehrs aus Hochrisikogebieten scheinen immer konkreter zu werden. Hintergrund ist die Sorge um die weitere Ausbreitung der Coronavirus-Mutationen. Bild.de-Informationen zufolge hat das Kabinett nun am Mittwoch Innenminister Horst Seehofer damit beauftragt, eine entsprechende Verfügung vorzubereiten. Darin soll es um Einreisesperren für Hochrisikoländer gehen, in denen sich die Virus-Mutationen ausgebreitet haben – zum Beispiel Großbritannien, Südafrika, Brasilien und Portugal. Wie Bild.de erfahren haben will, steht eine solche Einreisesperre auch für die Niederlande und Dänemark im Raum.

In einem Umlaufverfahren solle diese dann bis Freitag den anderen Ressorts präsentiert und beschlossen werden. Dementsprechend könnten die Einschränkungen für den Flugverkehr aus Risikoländern schon nächste Woche umgesetzt werden. Cargo und Transportflüge sollen von den Überlegungen aber ausgenommen sein. Eine Ausreisesperre in Hochrisikoländer sei rechtlich derzeit aber nicht umsetzbar.

Urlaubsverbot wegen Corona-Mutation? Deutscher Reiseverband kritisiert Regierung: „Stigmatisierung des Reisens“

Originalmeldung vom 27. Januar 2021: „Warum können wir die Reisen nicht verbieten?“ Diesen Satz soll Bundeskanzlerin Angela Merkel laut Bild.de bei einer internen Videokonferenz der Unions-Fraktionschefs am Sonntagabend gesagt haben. Besonders die Coronavirus-Mutationen* bereiten der Regierung demnach Sorgen, weshalb der Flugverkehr nach Meinung der Kanzlerin so ausgedünnt werden sollte, dass man nirgendwo mehr hinkomme. Innenminister Horst Seehofer sollte dazu Pläne zusammenstellen, die das Reisen nach Deutschland drastisch einschränken könnten.

Corona: Reduzierung des Flugverkehrs „auf nahezu null“: Deutscher Reiseverband kritisert Regierungspläne

„Die Gefährdung, die von den zahlreichen Virus-Mutationen ausgeht, verlangt von uns, dass wir auch drastische Maßnahmen prüfen und in der Bundesregierung diskutieren. Dazu gehören deutlich schärfere Grenzkontrollen, besonders an den Grenzen zu Hochrisikogebieten, aber auch die Reduzierung des Flugverkehrs nach Deutschland auf nahezu null, so wie Israel das derzeit auch macht, um die Einschleppung der Virus-Mutation zu verhindern“, erklärte der Innenminister laut Bild.de.

Bei einer Sitzung der Unionsfraktion am Dienstag soll Merkel nach n-tv-Informationen wieder besänftigende Worte gefunden haben: „Niemand will einen Reisestillstand – oder was ich da schon wieder lese –, sondern wir wollen lediglich, dass durch Reisetätigkeit nicht zu viele Mutationen zu uns kommen.“

Der Deutsche Reiseverband fordert hingegen zu mehr Sachlichkeit bei der Debatte um die Reisefreiheit auf. In einem Statement erklärt er, dass es „keine weitere Stigmatisierung des Reisens“ mehr geben sollte: „Schon jetzt sind touristische Reisen durch staatliche Entscheidungen fast vollständig zum Erliegen gekommen, und auch der Geschäftsreisesektor liegt völlig am Boden.“ Stattdessen sollte sich die Politik lieber auf die Impfstrategie und die Digitalisierung der Gesundheitsämter fokussieren. Die Reisewirtschaft habe im vergangenen Sommer bewiesen, dass sicheres Reisen nach der zweiten Corona-Welle aufgrund von Hygienekonzepten und zahlreichen Vorsichtsmaßnahmen möglich sei. „Zudem sollte sich die Bundesregierung in der öffentlichen Debatte dringend darauf besinnen, dass Reisefreiheit ein Grundrecht ist – kein politisch zu gewährendes Privileg.“

Auch interessant: Reisen ohne Beschränkungen für Corona-Geimpfte: Erste Länder in Europa erlauben Einreise ohne Quarantäne.

Wird der Flugverkehrt wegen Corona komplett eingestellt? Das sind Ihre Rechte als Kunde

Sollte es dennoch zu weiteren Einschränkungen im Tourismus kommen – und sollte der Flugverkehr weitestgehend eingeschränkt werden –, haben die Kunden in der Regel einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Aufgrund des Luftbeförderungsrechts sind Fluggesellschaften nämlich verpflichtet, die Passagiere vom Startort zum Zielort zu bringen, wie der Reiserechtsanwalt auf Anfrage von reisereporter.de erklärt. Wenn die Airline den Flug nicht durchführen kann, haben Kunden das Recht auf eine Erstattung der Kosten. Normalerweise haben Airlines sieben Tage Zeit diesen Betrag zurückzuzahlen – auch wenn das in der Praxis nicht immer funktioniert.

Bei den Hotelkosten können die Reisenden ebenfalls mit Erstattungen rechnen, soweit der Verkehr in ein Land komplett unterbrochen ist und deutsches Recht Anwendung findet. Oftmals sind die Kunden aber auf die Kulanz der Betreiber angewiesen. Von Pauschalreisen hingegen können Sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände kostenfrei von Ihrem Vertrag zurücktreten. Reisewarnungen oder Einreise-Sperren können solche außergewöhnlichen Umstände darstellen. (fk)*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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