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Corona-Impfpflicht: Dürfen Hotels und Fluggesellschaften Nicht-Geimpfte von der Reise ausschließen?

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Von: Franziska Kaindl

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Symbolbild einer Impfdosis und Ampulle mit Spritze der Firma Biontech Pfizer auf einem internationelen Impfausweis.
Symbolbild einer Impfdosis und Ampulle mit Spritze der Firma Biontech Pfizer auf einem internationelen Impfausweis. © imago images / Political-Moments

Seit Ende Dezember werden die ersten Menschen in Deutschland gegen das Coronavirus geimpft. Aber wie wirkt sich das aufs Reisen auf? Darf es Sonderrechte geben?

Nachdem nun die ersten Menschen den Corona-Impfstoff herhalten, bricht in Deutschland immer mehr die Debatte los, ob Geimpfte in Zukunft bevorzugt behandelt werden – zum Beispiel, indem sie keine Masken mehr in der Öffentlichkeit tragen müssen. Derartige Sonderbehandlungen lehnen zahlreiche Politiker vehement ab und dennoch zeigt sich bereits in der Reisebranche, dass Nicht-Geimpfte mit Nachteilen zu rechnen haben. So kündigte die australische Fluggesellschaft Qantas bereits an, nur noch Geimpfte an Bord zu lassen*. Dürfen Hotels und Airlines tatsächlich Kunden benachteiligen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind?

Corona: Hotels und Airlines dürfen Menschen ohne Impfung ausschließen

Die Vertragsfreiheit erlaubt es Hotels, Fluggesellschaften und Reedereien, selbst zu wählen, mit wem sie einen Vertrag abschließen wollen und mit wem nicht. Auf dieser Grundlage darf zum Beispiel betrunkenen Menschen der Zutritt verweigert werden. Darum ist es in der Theorie auch möglich, Nicht-Geimpfte auszuschließen, wie Rechtsanwalt Paul Degott dem Reisereporter erklärt: „Auch Hotels oder Reiseveranstalter können von der Vertragsfreiheit Gebrauch machen und sagen: ‚Ich will meine Gäste schützen, daher dürfen nur Geimpfte buchen.‘“ Wenn eine Buchung allerdings bereits getätigt wurde, dürfe der Betreiber davon nicht mehr zurücktreten.

Um eine solche Spaltung von Geimpften und Nicht-Geimpften zu vermeiden, diskutiert die Politik bereits darüber, im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) klarzustellen, dass der Impfstatus einer Person eine unzulässige Diskriminierung ist. Auch eine Ergänzung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die regelt welche Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB) zulässig sind, wäre laut Politikern denkbar. Allerdings ist aktuell noch nicht einmal gesichert, ob Geimpfte tatsächlich nicht weiter ansteckend sind. Zudem seien Unternehmen, die nur noch Geimpfte zulassen, nicht besonders kundenfreundlich, wie Degott anmerkt: „Vor allem nach Corona würden sie sich damit nur selbst auf die Füße treten.“

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Corona-Impfpflicht bei der Einreise in andere Länder

Langfristig stellt sich die Frage, ob man für internationale Reisen zwingend einen Corona-Impfnachweis brauchen wird. Befürchtet wird eine „Impfpflicht durch die Hintertür“. Ob die Antigen-Tests bei der Einreise ins jeweilige Zielland reichen werden oder doch ein Impfnachweis erforderlich ist, wird sich zeigen – und wohl von Land zu Land unterschiedlich sein. „Es wäre nicht neu, dass ich für die Einreise in bestimmte Länder eine Impfung brauche“, sagt Tourismusforscher Prof. Christian Laesser von der Universität St. Gallen in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur – ein Beispiel ist Gelbfieber.

Auch Reisemediziner Tomas Jelinek aus Berlin hält es für wahrscheinlich, dass viele Länder den Nachweis einer Impfung zur Reisebedingung machen. Genauso werde es sicher auch Fluggesellschaften geben, die Passagiere ohne einen Corona-Impfnachweis nicht an Bord lassen werden.

Wie dieser Nachweis aussehen wird, ist noch offen. „Es ist naheliegend, einfach eine Dokumentation im schon vorhandenen
Impfausweis zu machen“, sagt Jelinek. Zusätzlich könnte aber auch eine Art von elektronischer Dokumentation verlangt werden, weil diese besser vor Fälschungen geschützt sei. (fk/dpa) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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