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Katze an Bord: Keine Entschädigung für Flugverspätung

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Das Frankfurter Amtsgericht hat entschieden: Stellt ein Zwischenfall an Bord einen außergewöhnlichen Umstand dar, muss die Airline bei Verspätung keine Entschädigung zahlen. Foto: Frank Rumpenhorst
Das Frankfurter Amtsgericht hat entschieden: Stellt ein Zwischenfall an Bord einen außergewöhnlichen Umstand dar, muss die Airline bei Verspätung keine Entschädigung zahlen. © Frank Rumpenhorst

Am Bord eines Flugzeugs geht es bisweilen heiß her. Bei intensiven Auseinandersetzungen kann es sogar zu Zwischenlandungen und somit zu Verspätungen kommen.

Spektakulärer Zwischenfall über den Wolken: Eine Katzenbesitzerin wehrte sich dagegen, dass ihr zufällig entdecktes Tier während des Fluges in einen Waschraum gesperrt wurde.

Katze als blinder Passagier: Keine Entschädigung

Sie schlug gegen die Tür, bedrohte eine Flugbegleiterin und drohte mit «Kontakten zur Mafia» und «terroristischen Absichten», wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet. Der Pilot auf dem Weg von Las Vegas nach Frankfurt musste in Denver zwischenlanden. Die Maschine erreichte Deutschland mit mehr als 24 Stunden Verspätung.

Ein Passagier klagte wegen der langen Verzögerung gegen die Airline und verlangte eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht. Vor dem Amtsgericht Frankfurt hatte er aber keinen Erfolg (Az.: 31 C 397/16 (17)). Dieses bewertete den Zwischenfall als außergewöhnlichen Umstand - und dann ist die Airline von der Zahlungspflicht befreit.

Man könne der Fluggesellschaft zwar vorwerfen, dass die pöbelnde Frau ihre Katze gar nicht erst mit an Bord hätte nehmen dürfen, so das Gericht. Doch der außergewöhnliche Umstand habe darin bestanden, dass die Frau den Anweisungen der Crew nicht gefolgt und sogar gewalttätig geworden sei. Sicherheit an Bord gehe vor. Die Zwischenlandung sei daher nicht zu beanstanden. Und die Verwahrung der Katze im Waschraum sei eine zumutbare Maßnahme gewesen.

dpa/tmn

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