Was Euch in solchen Fällen zusteht
Paket kommt kaputt bei Euch an? Das solltet Ihr auf keinen Fall machen
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Viele kaufen Geschenke jetzt in der Vorweihnachtszeit online. Ärgerlich ist es aber, wenn das Päckchen beschädigt ankommt und womöglich der Paketinhalt bei der Lieferung kaputt gegangen ist. Das könnt Ihr dann tun:
Geschenke in der Stadt kaufen ist zwar schön, aber auch anstrengend. Deutlich bequemer ist es da, online vom Sofa aus zu bestellen - vor allem, weil auch die Auswahl an Geschenkideen im Internet nicht zu toppen ist. Doch das böse Erwachen kann kommen, wenn ein Päckchen beschädigt oder garnicht erst ankommt, also verloren geht. Aber Ihr seid nicht machtlos: Einige Dinge stehen Euch in solchen Fällen zu – hier erfahrt Ihr, was Ihr tun könnt.
Verpackung beschädigt – darum solltet Ihr nicht beim Zusteller unterschreiben
Seht Ihr bereits, dass die Verpackung Eures Päckchens offensichtlich beschädigt ist, solltet Ihr beim Zusteller nicht unterschreiben, sondern das Päckchen direkt vor seinen Augen auspacken und den Schaden vom Zusteller bescheinigen lassen. Mit einer Unterschrift bestätigt Ihr nämlich nicht nur den Erhalt, sondern auch, dass die Lieferung ordnungsgemäß und damit unbeschädigt bei Euch ankam. Kommt es dann zu einem Streitfall, liegt die Beweispflicht bei Euch als Empfänger und es wird schwieriger, Erstattungsansprüche durchzusetzen.
Verpackung unbeschädigt, Inhalt trotzdem kaputt – was tun?
Manchmal kommt es auch vor, dass das Päckchen von außen einwandfrei aussieht, der Inhalt ist aber dennoch beim Transport oder der Lieferung kaputt gegangen. Sollte das der Fall sein, müsst Ihr den Schaden schnellstmöglich dem Absender oder dem Paketdienst mitteilen – im Zweifelsfall wendet Ihr Euch an beide Stellen. Bis zu sieben Tage nach dem Erhalt könnt Ihr Schaden am Paketinhalt reklamieren.
Paket ist verloren gegangen – das steht Euch zu
Am ärgerlichsten ist es aber zweifelsfrei, wenn ein bestelltes Paket gar nicht erst ankommt. Das solltet Ihr dem Absender sofort melden. Pakete sind in der Regel mit einer Sendungsverfolgungsnummer gekennzeichnet. Kann das Paket damit nicht geortet werden, muss sich der Absender an den Paketdienstleister wenden und einen kostenlosen Nachforschungsauftrag stellen. Der Paketdienstleister hat dann 20 Tage Zeit, um das Päckchen ausfindig zu machen. Erst nach Ablauf dieser Frist gilt es offiziell als verloren und der Absender kann Erstattungsansprüche beim Paketdienstleister geltend machen. Meist sind Pakete bis zu einem Wert von 500 oder 750 Euro versichert. Ihr als Empfänger müsst dann zwar bei Paketverlust nicht für die Ware zahlen, könnt aber nicht vom Absender verlangen, das Produkt nochmal zu schicken.
Ärger mit den DHL, Hermes und Co.? Diese Stelle vermittelt
Die Bundesnetzagentur hilft Euch, wenn Ihr Ärger mit einem Paketdienstleister habt. Dort gibt es eine unparteiische und gebührenfreie Schlichtungsstelle, die zwischen beiden Parteien vermittelt, wenn ein Päckchen kaputt oder verloren gegangen ist. Ziel ist eine außergerichtliche und somit kostengünstigere Einigung.
fso