Für 15. Mai geplant
„Brauchen grundlegende Reformen“: IG Schiedsrichter ruft zum Streik auf
aktualisiert:
- 0 Kommentare
- Weitere
Die Interessensgemeinschaft Schiedsrichter fordert alle ehrenamtlichen Unparteiischen auf, ihre Pfeife am 15. Mai ruhen zu lassen und in den Streik zu treten. Damit sollen Reformen zum Schutz der Schiedsrichter angestoßen werden.
Plauen - Einer der Auslöser war die Verurteilung eines Schiedsrichters zu 2.500 Euro Schmerzensgeld, nachdem ein Spieler aufgrund eines lauten Pfiffs einen Tinnitus am linken Ohr erlitten hatte.
„Zeit, dass sich Schiedsrichter gegen Gewalt zur Wehr setzen“
Nun sollen bundesweit alle ehrenamtlichen Schiedsrichter den Spielbetrieb bestreiken. Auf ihrer Internetseite bringt die IG Schiedsrichter ihre Forderungen folgendermaßen auf den Punkt:: „Es ist absolut an der Zeit, dass sich Schiedsrichter gegen Gewalt zur Wehr setzen und für einen Tag die Pfeife ruhen zu lassen. Nur so kapieren es auch die Letzten und setzen sich für uns ein. Wir brauchen grundlegende Reformen zum Schutz der Schiedsrichter, Rechtsschutz und Unfallversicherung für ehrenamtliche Schiedsrichter, Kostenübernahme der Verbände im Schadensfall, Stellung eines Rechtsanwalts. Adäquate faire Aufwandsentschädigungen.“
Der Deutsche Fußball-Bund hat auf Nachfrage des kickers bereits Stellung zum Streik bezogen: „Die Verbände vertreten die klare Position, dass es keine zielführende Maßnahme ist, den Amateurfußball für einen Spieltag lahm zu legen. Die Erfahrung zeigt, dass ähnliche Aktionen in der Vergangenheit zu keinen Verbesserungen geführt haben. Im Gegenteil: Sie schaden dem Fußball, speziell dem Amateurfußball. Die IG hat kein offizielles Mandat, das sie ermächtigt, im Namen aller Schiedsrichter*innen zu sprechen.“
Lange Liste an Forderungen
Der Forderungskatalog der IG Schiedsrichter wird dabei auch von offiziellen Schiedsrichter-Gruppen grundsätzlich unterstützt. Eine bessere Absicherung der Schiedsrichter sowohl gegen verbale, als auch gegen physische Gewalt wird aufgrund immer neuer Angriffe dringend nötig. Die Forderungen der Interessensgemeinschaft hier im Wortlaut:
- Respekt PR-Kampagne vom DFB und den Verbänden,
- Keine Gewalt gegen Schiedsrichter,
- Änderung der Rechts-/ Verfahrensordnung aller DFB-Landesverbände (einheitliches Strafmass bei Körperverletzung von Schiedsrichtern). Körperliche Angriffe auf Schiedsrichter sind (Schlagen, Spucken, Treten), müssen mit einem Mindeststrafmass von 5 Jahren Sperre bestraft werden,
- Schiedsrichtern wird nach körperlichen Angriffen ein Rechtsanwalt für den Strafantrag bzw. zivilrechtliche Ansprüche vom Landesverband gestellt,
- Schiedsrichtern wird eine adäquate Rechtsvertretung und Betreuung beim Sportrechtsverfahren gestellt,
- Beschuldigte Spieler werden so lange nicht vom Verein abgemeldet bis das Sportrechtsverfahren abgeschlossen ist, gleiches gilt für vereinsangehörige Zuschauer,
- Schiedsrichtern wird im Falle eines Strafantrages / Zivilrechtliche Ansprüche gegen den Schiedsrichter (Präzedenzfall Pierre Hackler – zu lauter Pfiff) ein Rechtsanwalt vom jeweiligen Verband gestellt,
- Etwaige strafrechtlichen / zivilrechtliche Schadenersatzforderungen aus dem vom Schiedsrichter gepfiffenen Spiel übernimmt der DFB,
- Aufnahme in die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG),
- Ehrenamtliche Unfallversicherung des Schiedsrichters, derzeit 4.70 Euro, p.a. übernimmt der Verband,
- Bei unverschuldetem Diebstahl von Schiedsrichter Ausrüstungen (Trikot, Tasche, etc.) zahlt der Verband die Wiederbeschaffungskosten, Regressansprüche des Verbandes gegen die Vereine bleiben davon unberührt.
- Start Schulung und Deeskalations Training für Schiedsrichter sofort bis zum Saisonende 2021/2022, spätestens zum Saisonbeginn 2022/2023,
- Sofortige Anpassung der Aufwandsentschädigungen der Schiedsrichter für Saison 2021/2022 durch die jeweiligen Verbände, eine Mindestaufwandsentschädigung für die Kreisligen sollte beschlossen werden, bis 20 km Fahrtstrecke (einfache Fahrt) = 40,00 Euro pauschal. Bei > 20 km zusätzlich gemäß steuerlicher Regelung je 20 km übersteigenden km = 0,35 Euro / km. Ab Saison 2022/2023 = 45,00 Euro pauschale Aufwandsentschädigung, km Entschädigung > 20km wie Saison 2021/2022.