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OVB-Verlosung: Vier Top-Karten für das Bayern-Heimspiel gegen Köln – so kann man gewinnen

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Von: Hans-Jürgen Ziegler

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Bestreitet am Dienstag sein erstes Heimspiel für die Bayern: Torwart Yann Sommer, der in dieser Woche verpflichtet wurde.
Bestreitet am Dienstag sein erstes Heimspiel für die Bayern: Torwart Yann Sommer, der in dieser Woche verpflichtet wurde. © picture alliance/dpa

Der FC Bayern München bestreitet am Dienstag, 24. Januar, sein erstes Heimspiel im Jahr 2023 in die Allianz Arena. Gegner ist der 1. FC Köln. Vier Leser der OVB-Heimatzeitungen beziehungsweise User auf OVB-online können dabei sein. So kann man die Karten gewinnen.

München – Endlich ist am Freitag die Fußball-Bundesliga nach der, wegen der Weltmeisterschaft, längsten Winterpause wieder gestartet. Bereits am kommenden Dienstag bestreitet der FC Bayern München sein erstes Heimspiel. Gegner am Dienstag, 24. Januar, um 20.30 Uhr in der Allianz Arena ist der 1. FC Köln.

Erstmals zu Hause mit Yann Sommer

Dabei wird Neuzugang Yann Sommer, der unter der Woche von Borussia Mönchengladbach verpflichtet wurde, erstmals in einem Heimspiel im Bayern-Tor stehen. Ob den Bayern auch ein Heimsieg mit Sommer gelingt, davon können sich vier Leser der OVB-Heimatzeitungen live in der Allianz Arena überzeugen.

Die OVB-Heimatzeitungen verlosen in Zusammenarbeit mit „Paulaner als Partner des FC Bayern München“ zwei mal zwei Topkarten (Kategorie 1) für dieses Heimspiel.

E-Mail an sport@ovb.net

Vier Leser können auf besten Plätzen das Heimspiel verfolgen, wenn der FC Bayern München versucht Platz eins in der Bundesliga zu.

Um die Tickets zu gewinnen, muss eine E-Mail mit dem Betreff „Gewinnspiel Bayern“ mit Namen, Wohnort und Telefonnummer bis Montag, 23. Januar, 12 Uhr, an sport@ovb.net geschickt werden. Die Gewinner werden sofort benachrichtigt. Für dieses Spiel versenden wir Print@Home-Tickets. Diese Tickets können sowohl per PDF am Handy genutzt werden, aber auch in ausgedruckter Form eingesetzt werden.

Mitarbeiter des OVB-Medienhauses und deren Angehörige dürfen nicht an der Verlosung teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

bz

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