Berlin - Sie sind im Dienst gefallen. Doch ihre Angehörigen bleiben ohne Versorgung zurück. Aufgrund der „Kriegsklausel“ wollen Versicherungen nicht für getötete Soldaten zahlen.
Quelle: rosenheim24.de
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Berlin - Sie sind im Dienst gefallen. Doch ihre Angehörigen bleiben ohne Versorgung zurück. Aufgrund der „Kriegsklausel“ wollen Versicherungen nicht für getötete Soldaten zahlen.
Quelle: rosenheim24.de