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30.000 Lehrstellen noch frei

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Koch-Azubis sind sehr gefragt.

Berlin - Gute Nachrichten für junge Arbeitssuchende: Rund 30.000 Lehrstellen in Deutschland sind nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) derzeit noch zu ergattern.

Dies berichtet “Bild am Sonntag“ unter Berufung auf eine aktuelle Auswertung der Lehrstellenbörsen der Kammern. “Für die außergewöhnlich hohe Nachfrage an Azubis in diesem Jahr gibt es zwei Gründe: Die sinkenden Bewerberzahlen durch die demografische Entwicklung und die wieder anspringende Konjunktur“, wird DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann zitiert.

Die meisten unbesetzten Stellen melden den Angaben zufolge Stuttgart (2.061 Plätze) und Hamburg (1.648). Aber auch im Osten sei der Bedarf hoch, hieß es: Hier sei jede dritte freie Stelle zu finden, obwohl dort nur jeder fünfte Ausbildungsvertrag angeboten werde.

Die verrücktesten Fälle vor dem Arbeitsgericht

Die verrücktesten Ausreden vor dem Arbeitsgericht
Das Gericht fand auch, dass man über Geschmack nicht streiten kann. Jedenfalls kam der Arbeitgeber des Kochs mit seiner Kündigung nicht durch. Für eine Entlassung seien die Gründe zu gering gewesen. © dpa
Die verrücktesten Ausreden vor dem Arbeitsgericht
Dieses Argument ließ das Gericht nicht gelten. Wer einen Vertrag unterschreibt, muss dafür sorgen, dass er ihn lesen kann, meinten die Richter. © dpa
Die verrücktesten Ausreden vor dem Arbeitsgericht
Das Gericht erklärte die Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs für ungültig. Allerdings nur aus formalen Gründen. Die Klägerin hätte vorher abgemahnt werden müssen. © dpa
Die verrücktesten Ausreden vor dem Arbeitsgericht
Dem stimmte das Gericht zu und kassierte die Kündigung ein. Begründung: Laut ärztlichem Gutachten trug der Sport nicht zur Verschlechterung der Beschwerden bei. © dpa
Die verrücktesten Ausreden vor dem Arbeitsgericht
Der Mann bekam recht! Begründung: Wer nach jahrelanger einwandfreier Arbeit mal auf der Arbeit einschläft, darf nicht gleich entlassen werden. © dpa
Die verrücktesten Ausreden vor dem Arbeitsgericht
Diese Argumentation akzeptierte das Gericht nicht. Nach Ansicht der Richter reicht eine Kopie der Kündigung, wenn der Arbeitnehmer diese gesehen und unterschrieben hat. © dpa
Die verrücktesten Ausreden vor dem Arbeitsgericht
Das Gericht gab dem Mann recht und hob die Kündigung wegen Arbeitsverweigerung auf. Begründung: Er darf tätigkeitsfremde Arbeiten, wie den Kollegen Essen zu holen, ablehnen. © dpa
Die verrücktesten Ausreden vor dem Arbeitsgericht
Tricksen bringt nichts, fand das Gericht. Wer dem Chef absichtlich eine falsche Adresse nennt, schießt ein Eigentor. Die Kündigung gilt trotzdem als fristgerecht zugestellt. © dpa
Die verrücktesten Ausreden vor dem Arbeitsgericht
Schmerzensgeld gibt es nur, wenn man dem Arbeitgeber vorsätzliches Handeln nachweisen kann, befand das Gericht. Das gelang in diesem Fall nicht. © dpa
Die verrücktesten Ausreden vor dem Arbeitsgericht
Mehr kuriose und verrückte Ausreden - nicht nur vor dem Arbeitsgericht - finden Sie im Buch "Als ich auf die Bremse treten wollte, war sie nicht da." von Autor Matthias Müller-Michaelis, erschienen im Ullstein Verlag, ISBN 3548369146. © Verlag

Am häufigsten nachgefragt, so berichtete die “BamS“, seien Kaufleute (Einzelhandel, Banken), Restaurant- bzw. Hotelfachleute und Köche, aber auch Mechatroniker, Fachinformatiker und Verkäufer. In fast allen Berufen seien noch Lehrstellen zu haben. Im vergangenen Jahr konnte den Angaben zufolge mehr als jedes fünfte Unternehmen nicht alle Ausbildungsplätze besetzen. “Die hohe Zahl an freien Stellen deutet darauf hin, dass sich die Besetzungsprobleme dieses Jahr weiter verschärfen dürften“, erklärte Driftmann.

dapd

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