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Lohnfortzahlung, Falschparken, Einkaufen: Diese wichtigen Änderungen stehen ab November an 

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Von: Patricia Huber

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Auf einem Antrag auf Verdienstausfallentschädigung liegen zwei Spritzen und ein Kalenderblatt.
Ungeimpfte müssen ab November aufpassen. Bei einer Quarantäne ohne Erkrankung müssen sie auf ihren Lohn verzichten. © Sascha Steinach/ Imago Images

Arbeitnehmer, Raser oder Falschparker: In vielen Bereichen gelten ab November neue Regeln. Die wichtigsten Änderungen und an welchen Tagen sich beim Shoppen Geld sparen lässt. 

München - Zum 1. November kommen auf Verbraucher erneut wichtige Änderungen zu. Besonders Autofahrer und Ungeimpfte müssen zum Monatswechsel wichtige Regelungen beachten. Aber auch Shopping-Fans sollten jetzt genau lesen. Zudem gibt es ein paar Termine, die sich Verbraucher unbedingt notieren sollten.

Corona: Keine Lohnfortzahlung mehr für Ungeimpfte

Wer bisher in Quarantäne musste, weil er beispielsweise Kontaktperson eines Corona*-Infizierten war, hat weiterhin seinen Lohn erhalten. Doch das ist ab November nicht mehr der Fall. Wer als Ungeimpfter aufgrund eines Kontakts von den Behörden in Quarantäne geschickt wird, erhält keine Lohnfortzahlung mehr. Die Regierung begründet die neue Regelung damit, dass jeder Bürger mittlerweile die Möglichkeit hatte, sich impfen zu lassen.

Für Geimpfte und Genese gilt weiterhin, dass sie sich nicht in Quarantäne begeben müssen, wenn sie Kontakt zu einem Infizierten hatten. Somit ist die neue Regelung für diese Gruppen auch nicht relevant. Wichtig jedoch: Egal ob geimpft, ungeimpft oder genesen, bei einer Infektion mit dem Coronavirus wird der Lohn weiterhin gezahlt, da hier der Krankheitsfall gilt.

Bußgeldkatalog: Besonders Rasen und Falschparken wird teuer

Ab dem 10. November gilt in Deutschland der neue Bußgeldkatalog. Ab dann sollten Autofahrer noch genauer darauf achten, sich auch wirklich an alle Regeln zu halten. Sonst könnte es teuer werden. Ein Überblick:

Kfz-Versicherung: Sonderregelung ermöglicht kurzfristigen Wechsel

Normalerweise haben Versicherungen und Verträge eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Bei Kfz-Versicherungen ist das ein wenig anders. Hier beläuft sich die Frist auf nur einen Monat. Diese Regelung ist zwar nicht neu, jedoch im November durchaus wichtig, da die meisten Versicherungsnehmer Jahresverträge abgeschlossen haben, die zum 31. Dezember auslaufen. Wer seinen Versicherungsanbieter wechseln möchte, sollte also unbedingt noch bis zum 30. November kündigen.

Ikea: Erste Pop-Up-Store Eröffnung

Wer in Wolfsburg wohnt und keine Lust auf einen weiten Einkaufsspaziergang im riesigen Ikea-Möbelhaus hat, darf sich auf etwas Neues freuen. Am 1. November eröffnet dort nämlich die erste Ikea Pop-Up-Filiale*. In dem kleinen Laden in der Innenstadt können beispielsweise Küchen geplant und Möbel bestellt werden. Ware zum Mitnehmen wie etwa Teelichter oder Servietten gibt es dort jedoch nicht.

Black Friday: Shoppen für Sparfüchse

Wer am Ende des Monats noch Geld übrig hat, sollte sich unbedingt den 26. November im Kalender markieren. An diesem Tag findet wieder der Black Friday* statt. Dann können Sparfüchse wieder zahlreiche Schnäppchen im Internet ergattern. Hier lässt sich bestimmt auch das ein oder andere Weihnachtsgeschenk günstiger kaufen.

PayPal hebt Gebühren an

In Folge des Brexits hebt der Online-Bezahlservice PayPal seine Gebühren* an. Ab dem 10. November müssen Unternehmen für Zahlungen von und nach Großbritannien 1,29 Prozent Gebühr bezahlen. Innerhalb der EU liegt der Satz bei nur 0,5 Prozent. Diese Änderung könnte zur Folge haben, dass Produkte aus dem Vereinigten Königreich künftig teurer werden. (ph) *Merkur.de ist Teil von IPPEN.MEDIA

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