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Auch EnBW klagt gegen Akw-Abschaltung

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Karlsruhe - Nach anderen großen Stromversorgern verlangt auch der Energiekonzern EnBW Schadenersatz wegen der Abschaltung von Atomkraftkwerken nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima.

Eine entsprechende Klage werde am Dienstag beim Landgericht Bonn eingereicht, teilte das Unternehmen am Montag in Karlsruhe mit. Das baden-württembergische Umweltministerium äußerte sich davon überrascht.

EnBW hatte sich als einziger der deutschen Akw-Betreiber mit juristischen Schritten gegen den Atomausstieg bislang zurückgehalten. Bei der nun angekündigten Klage geht es zunächst um das im März 2011 verhängte Moratorium für den Betrieb älterer Akw, dem sich dann später der endgültige Ausstiegsbeschluss für diese Anlagen anschloss.

Das Unternehmen wies darauf hin, dass ohne diesen Schritt mögliche Ansprüche zum Jahresende verjähren würden. Zugleich deuteten bisherige Gerichtsentscheide darauf hin, dass die damaligen Anordnungen - in diesem Fall des Landes Baden-Württemberg in Absprache mit dem Bundesumweltministerium - rechtswidrig gewesen seien. Dadurch sei ein Schaden in niedriger dreistelliger Millionenhöhe entstanden.

Der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) verteidigte das Vorgehen der damaligen CDU/FDP-Landesregierung: "Aus meiner Sicht war die vorübergehende Stilllegung der Atomkraftwerke Philippsburg 1 und Neckarwestheim 1 eine harte, aber richtige Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Fukushima." Er äußerte sich überzeugt, dass das Land damals rechtmäßig gehandelt habe, zumal EnBW zunächst keine Rechtsmittel gegen die Stilllegungsverfügung eingelegt habe.

Gegen Bund und Länder liegen vor deutschen und internationalen Gerichten bereits mehr als 20 weitere Klagen wegen des Atomausstiegs vor, darunter auch mehrere Verfassungsbeschwerden. Dabei geht es teilweise um Streitwerte in Milliardenhöhe. An den Verfassungsbeschwerden hat sich EnBW anders als die Konzerne RWE, Eon und Vattenfall bislang nicht beteiligt.

Dem Ausstiegsbeschluss von 2011 zufolge sollen alle deutschen Atomkraftwerke bis Ende 2022 stillgelegt werden. Für die Abschaltung der einzelnen Anlagen gibt es einen genauen Fahrplan. Die nach der Fukushima-Katastrophe zunächst aus Sicherheitsgründen vorläufig vom Netz genommenen sieben ältesten Akw sowie die Anlage in Brunsbüttel waren gemäß der späteren Gesetzesnovelle nicht mehr wieder in Betrieb genommen worden.

AFP

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