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BayernLB: Beratungen über Klagen gegen Ex-Vorstände

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Können die ehemaligen  Vorstände und Verwaltungsräte der BayernLB haftbar gemacht werden? © dpa

München - Der BayernLB-Verwaltungsrat berät am Montagnachmittag in einer Sondersitzung über mögliche Schadenersatzklagen gegen frühere Bankvorstände.

Die Verwaltungsräte befassen sich mit dem neuen Gutachten der Anwaltskanzlei Flick Gocke Schaumburg. Dieses besagt, dass ehemalige Vorstände und Verwaltungsräte wegen der missglückten Milliardenspekulationen der BayernLB auf dem US-Hypothekenmarkt haftbar gemacht werden könnten. Das sagte ein Sprecher von Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) am Montag in München. Unklar ist aber, ob der Verwaltungsrat bereits am Montag darüber entscheidet, ob tatsächlich Klagen erhoben werden sollen.

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Die BayernLB äußerte sich weder zu der Sitzung des Verwaltungsrats noch zu bevorstehenden Beratungen des Bankvorstands über eine Klage. Während der Verwaltungsrat über eine Klage gegen die ehemaligen Vorstände entscheiden muss, muss der amtierende Bankvorstand entscheiden, ob er gerichtlich gegen die früheren Verwaltungsräte vorgeht. Darunter sind etwa Ex-Ministerpräsident Günther Beckstein und der frühere Finanzminister Erwin Huber (beide CSU).

An einer Klage gegen die früheren Vorstände dürfte nach Ansicht aller fünf Landtagsfraktionen kein Weg vorbeiführen. Opposition und die mitregierende FDP pochen zudem darauf, dass sich auch die ehemaligen Verwaltungsräte vor Gericht verantworten müssen.

dpa

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