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Bundesarbeitsgericht kippt Tarifeinheit

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Erfurt - Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifeinheit gekippt und lässt damit mehr Konkurrenz unter den Gewerkschaften zu. Mit der Entscheidung wird Grundsatz “Ein Betrieb - ein Tarifvertrag“ aufgegeben.

Damit sind künftig in einem Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander möglich. Die Weichen dafür hatte bereits zu Jahresbeginn der Vierte Senat gestellt. Ihm folgte nun auch der Zehnte Senat. Die DGB-Gewerkschaften müssen nun mit härterer Konkurrenz durch kleinere Spartenorganisationen rechnen. Einige Arbeitgeber befürchten durch den Kurswechsel mehr Streiks.

dpa

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