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Regeln zu Erbschaftssteuer verfassungswidrig

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Der Vizepräsident des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, kommt am 17.12.2014 in Karlsruhe (Baden-Württemberg) in den Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht verkündete sein Urteil zur Erbschaftsteuer. © dpa

Karlsruhe - Die Steuerbefreiungen beim Vererben von Betrieben sind weitgehend verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch verkündet.

Der Gesetzgeber muss mehrere Ausnahmeregelungen bis zum 30. Juni 2016 abschaffen, bis dahin sind die Vorschriften weiter anwendbar, wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe verkündete. Auch künftig dürfen demnach aber kleinere und mittlere Familienunternehmen bei der Erbschaftssteuer vollständig entlastet werden, um ihre Existenz und Arbeitsplätze nicht zu gefährden. (Az. 1 BvL 21/12)

AFP

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