Kreditgebühren: Ansturm auf Beschwerdestellen
Berlin - Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Rückzahlung von Kreditgebühren erleben die Beschwerdestellen der Banken einem Bericht zufolge einen wahren Ansturm.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Rückzahlung von Kreditgebühren erleben die Beschwerdestellen der Banken einen wahren Ansturm. Bei den verschiedenen Schlichtungsstellen der Kreditinstitute gingen in den vergangenen sieben Wochen weitaus mehr Reklamationen ein als sonst in einem ganzen Jahr.
Beim Ombudsmann des privaten Bankenverbands BdB seien im November und Dezember mehr als 20.000 Beschwerden wegen der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren eingegangen, sagte eine Sprecherin des Verbands und bestätigte einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung" vom Freitag. Normalerweise gingen dort im Laufe eines Jahres zwischen 6500 und 8000 Beschwerden ein. Allerdings könnte es sein, dass ihre Zahl nach unten korrigiert werde, da ein Teil der betroffenen Bankkunden ihre Beschwerden "auf mehreren Wegen", etwa per Post und E-Mail eingereicht hätte, erklärte die Sprecherin. Zudem sei die Anzahl der Anträge "hoch", bei denen die Bank die Kreditgebühren inzwischen zurückerstattet habe.
Beim Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken seien die Anfragen an den Ombudsmann ebenfalls "stark angestiegen", sagte eine Sprecherin. Waren es bis zum BGH-Urteil rund 400, seien danach noch einmal 2000 Anfragen eingegangen.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband teilte mit, dass in diesem Jahr schon 991 Beschwerden zum Thema Bearbeitungsgebühren eingegangen seien, sonst seien es pro Jahr 870 Reklamationen zu sämtlichen Themen.
Der BGH hatte Ende Oktober geurteilt, dass Bankkunden die beim Abschluss eines Verbraucherkredits erhobenen Bearbeitungsgebühren rückwirkend ab Ende Oktober 2004 zurückfordern können. Viele der betroffenen Kunden können ihre Ansprüche nur noch bis Ende dieses Jahres zurückverlangen, da sie sonst verjähren. Um dies zu verhindern, müssen sie bei der zuständigen Ombudsstelle einen Antrag einreichen, der die Verjährung hemmt. Danach entscheidet sich, ob die Anfragen berechtigt sind.
Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesjustizministerium, kündigte in der "Süddeutschen Zeitung" an, die Einrichtung von Schlichtungsstellen weiter auszubauen. Die aktuell große Nachfrage nach Ombudsleuten zeige, dass ihre Einrichtung "sehr sinnvoll" sei, sagte er der Zeitung. Verbraucher hätten dort eine "einfache, kostengünstige und unbürokratische" Möglichkeit, ihre Rechte gegenüber "schier übermächtigen Vertragspartnern" geltend zu machen.
Verbraucherschützer empfehlen allen betroffenen Kunden, ihre Forderungen umgehend per Musterbrief zu erheben. Sollten Banken auf Zeit spielen oder sich weigern, solle der sogenannte Ombudsmann der Banken eingeschaltet werden, um die drohende Verjährung zum Jahresende zu hemmen. Verbraucherschützer raten zur Hartnäckigkeit, weil manche Geldinstitute versuchten, die Kunden mit teils fragwürdigen Argumenten abzuwimmeln.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sah nach eigenen Angaben bis Anfang Dezember rund 1800 Ablehnungsschreiben von Banken an Kunden ein und listete einige der fragwürdigen Ablehnungsgründe auf. So würden Banken etwa argumentieren, dass die Entscheidung des BGH nur für im Internet abgeschlossene Verträge gelte oder der Anspruch auf Erstattung der Gebühren verwirkt sei, weil das Darlehen schon zurückgezahlt sei. Im Internet hat die Verbraucherzentrale für Bankkunden deshalb die wichtigsten Argumente zusammengestellt, um auf die Ablehnungsschreiben zu reagieren.
afp