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Mindestlohn: Droht die Unterwanderung?

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Berlin - Linke und Gewerkschaften fürchten, dass die Arbeitgeber den ab Neujahr geltenden Mindestlohn vielerorts unterlaufen werden.

"Das Problem wird sein, dass der Mindestlohn in vielen Betrieben nicht gezahlt wird, wenn die Leute nicht klagen", sagte Parteichef Bernd Riexinger der Nachrichtenagentur AFP. "Wir können uns leider nicht darauf verlassen, dass sich alle Unternehmen freiwillig an das Gesetz halten", sagte IG-BAU-Chef Robert Feiger.

Die Arbeitgeber könnten versuchen, Weihnachts- oder Urlaubsgeld auf den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro anzurechnen, sagte Riexinger. Auch bestehe die Gefahr, dass Beschäftigte in Bereichen, wo es keine Zeiterfassung gibt, quasi unbezahlt länger arbeiten müssten und damit ebenfalls nicht auf 8,50 Euro pro Stunde kämen.

Auch dort, wo er gezahlt wird, werde ein Mindestlohn von 8,50 Euro das Problem der Altersarmut nicht lösen, sagte der Linken-Vorsitzende weiter. "Auch wer 45 Jahre arbeitet, ist bei 8,50 Euro im Alter unterhalb der Grundsicherung." Die Linke werde "dafür kämpfen, dass der Mindestlohn schnell auf zehn Euro ansteigt", bekräftigte er die Position seiner Partei.

"Immer wieder versuchen unseriöse Arbeitgeber, Beschäftigte um ihren Lohn zu prellen", sagte der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Feiger, dem ARD-"Morgenmagazin". Er forderte verstärkte Kontrollen des dafür zuständigen Zolls. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) müsse die geplante Personalaufstockung um 1600 Stellen bei der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit mehr als verdoppeln und sie vorziehen. "Andernfalls droht der gesetzliche Mindestlohn zum reinen Papiertiger zu verkommen."

Empfindliche Strafen für Arbeitgeber, die den Mindestlohn nicht zahlen, kündige der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) in der Hagener "Westfalenpost" vom Dienstag an: "Wer sich nicht dran hält, wird empfindlich bestraft." Bei Verstößen drohen den Angaben zufolge Geldbußen bis zu 500.000 Euro. Arbeitnehmer können bis zu drei Jahre nach der fälligen Lohnzahlung klagen, wenn ihnen nicht der volle Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gezahlt wurde.

Schneider kündigte eine verstärkte Zusammenarbeit des Arbeitsschutzes mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an. Hinweise auf Verstöße würden sofort an die Hauptzollämter weitergeleitet.

afp

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