Streit um Siemens-Züge kommt vor Gericht

Paris/München - Der Streit um den lukrativen Eurostar-Auftrag über neue Züge eskaliert. Der französische Industriekonzern Alstom hat Klage eingereicht. Damit soll Erzrivale Siemens ausgebremst werden.
Der französische Siemens-Konkurrent Alstom hat im Kampf um den millionenschweren Großauftrag für zehn neue Kanaltunnel-Züge Klage eingereicht. Mit dem am Mittwoch angekündigten Gang vor Gericht will der Konzern verhindern, dass der Münchner Erzrivale das Geschäft an Land zieht. Die Bahngesellschaft Eurostar hatte vor zwei Wochen angekündigt, den Auftrag für neue Züge im Wert von rund 600 Millionen Euro an Siemens vergeben zu wollen. Die Züge für je 900 Passagiere sollen die bestehende Flotte ergänzen und bis zu 320 Kilometer pro Stunde schnell sein.
In der Regierung in Paris und beim ehemals staatlichen Alstom-Konzern herrscht seitdem helle Aufregung. Für die französische Industrie geht es nicht nur um den Millionen-Auftrag, sondern auch um die Ehre. Angesichts der derzeitigen Sicherheitsregeln für den Kanaltunnel zwischen Frankreich und England sei der Vertrag “null und nichtig“, schimpfte Verkehrsstaatssekretär Dominique Bussereau bereits in der vergangenen Woche.
Mit genau der gleichen Argumentation zieht Alstom nun in London vor Gericht. Bereits die Ausschreibung sei rechtswidrig gewesen, argumentiert der Konzern. In ihr sei es um Züge gegangen, die nach geltenden Bestimmungen gar nicht durch die 50 Kilometer langen Röhren fahren dürften.
Dagegen erklärte der deutsche Konzern: “Die Klage richtet sich nicht gegen Siemens.“ Man habe in einem transparenten Ausschreibungsverfahren nach europäischem Recht ein Angebot abgegeben, das vom Kunden als das bessere bewertet worden sei und habe daher den Zuschlag erhalten. “Die zuständigen Gerichte werden nun bewerten, ob das Verfahren und die Entscheidung zugunsten von Siemens fehlerfrei war. Wir sind zuversichtlich, dass dies der Fall ist“, hieß es bei dem Unternehmen in München.
Das Unternehmen Alstom ist dafür bekannt, dass es nach verlorenen Ausschreibungen gern seine Hausjuristen einschaltet, um doch noch zum Zuge zu kommen. In diesem Fall ist der Rechtsweg allerdings besonders bizarr, da Alstom sich selbst mit einem Zug an der Ausschreibung beteiligte, der einen Teil der derzeitigen Sicherheitsbestimmungen für den Kanaltunnel nicht erfüllt. In deutlichem Gegensatz steht der Streit auch zum deutsch-französischen Schulterschluss in vielen anderen Bereichen.
Dass Alstom das Verfahren gewinnen kann, ist nach Ansicht der Bahngesellschaft Eurostar höchst unwahrscheinlich. Die Sicherheitsbestimmungen für den Tunnel werden derzeit überarbeitet. Danach soll nichts mehr gegen den Einsatz neuer Hochgeschwindigkeitszüge stehen. Auch die Deutsche Bahn will künftig mit ihren ICE-Bahnen durch den Eurotunnel rasen. Am Wochenende gab es einen ersten Evakuierungstest. Er verlief nach ersten Prognosen erfolgreich.
dpa