Letzte Meile: Telekom muss Zugang erleichtern
Bonn - Die Deutsche Telekom muss Wettbewerbern den Zugang zu ihren Teilnehmeranschlussleitungen erleichtern.
Die Bundesnetzagentur forderte den Konzern am Dienstag auf, in wichtigen Punkten Änderungen an ihrem Standardvertrag für den Zugang zur sogenannten letzten Meile am Schaltverteiler vorzunehmen. Den Entwurf des Standardvertrags hatte das Unternehmen auf Aufforderung der Bundesnetzagentur im August vorgelegt.
Nach umfassender Prüfung werde der Telekom nunmehr vorgegeben, im Standardvertrag insbesondere klare und nachprüfbare Regelungen zu den Voraussetzungen für einen Zugangsanspruch zu treffen, die Informations- und Bereitstellungsfristen zu straffen sowie Vertragsstrafen einzuführen, teilte die Behörde mit. Zudem müssten mögliche technische oder sonstige Ablehnungsgründe für die Errichtung von Schaltverteilern genauer definiert werden.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, geht der Mitteilung zufolge davon aus, dass die Telekom die Vorgaben im Interesse der Verbraucher in den mit Breitband unterversorgten Gebieten nunmehr zügig und umfassend umsetzen wird. “Dann können künftig behördliche Einzelfallentscheidungen, die bislang in zahlreichen Fällen getroffen werden mussten, überflüssig werden“, sagte er. Die Wettbewerber könnten nun konkrete Schaltverteiler-Zugangsverträge mit der Telekom abschließen, ohne hierfür zunächst zeitaufwendig verhandeln oder im Streitfall sogar die Bundesnetzagentur anrufen zu müssen.
Einen Schaltverteiler muss die Telekom laut Bundesnetzagentur in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen. Mit der Zugangsmöglichkeit zur Teilnehmeranschlussleitung an einem Schaltverteiler verkürze sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich werde. Darüber hinaus werde durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher.
Die Telekom hat den Angaben zufolge nun bis Ende Januar 2011 Zeit, den Vertragstext an die Vorgaben anzupassen. Sollten diese dann nicht vollständig umgesetzt sein, werde die Bundesnetzagentur den Vertrag selbst anpassen und dann für eine Mindestlaufzeit verbindlich festlegen.
dapd