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Bonn - Callcenter und deren Auftraggeber müssen erstmals Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung zahlen. Die Bundesnetzagentur verhängte in neun Fällen Strafzahlungen von insgesamt 500.000 Euro.
Das teilte die Behörde am Freitag mit. Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen sind seit einem halben Jahr verboten. Sie bleiben trotzdem ein Ärgernis für viele Verbraucher. Deshalb hat sich die Netzagentur Unternehmen der Branche vorgeknöpft.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur gingen zwischen Juli und Dezember 2009 über 28.000 Beschwerden wegen ungebetener Telefonwerbung ein.
Das Desinteresse einiger Unternehmen an dem Verbot unerlaubter Telefonwerbung sei nicht akzeptabel, kritisierte Behörden-Präsident Matthias Kurth. Dabei arbeiten die Anrufer auch mit unterdrückten Rufnummern. Auch das ist bei Werbeanrufen gesetzlich verboten.
Die jetzt mit Bußgeldern belegten Unternehmen hatten in den konkreten Fällen telefonisch bei Verbrauchern ohne deren Einwilligung geworben oder Callcenter mit der Durchführung beauftragt. Betroffen gewesen seien dabei Dienstleistungen und Produkte aus den Branchen Telekommunikation, Medien und Lotterien.